Für die Dauer von fünf Jahren sucht die Stadt Schwerte im Zuge der Schöffenwahl in NRW zum 1. Januar 2024 Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, die am Amtsgericht und Landgericht Hagen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie die deutsche Sprache in ausreichendem Maß beherrschen.
Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber Schwerter Bürgerin oder Bürger sein. Vorbestrafte Personen und solche, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, anhängig ist, sind von der Wahl zur Schöffin oder zum Schöffen ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte oder ähnliche, sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.
Die Aufgaben
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin beziehungsweise eines Schöffen verlange in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes zusätzlich die gesundheitliche Eignung, so die Stadt Schwerte.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld somit beurteilen können und dabei ihre eigene Lebenserfahrung und Menschenkenntnis in das Urteil mit einfließen lassen.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen außerdem Beweise würdigen, das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, sollte aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden abgeleitet werden können.
Informationen zur Bewerbung
Interessierte für das Schöffenamt können sich ab sofort bis spätestens zum 17. März 2023 bei der Stadt Schwerte, Rechtsamt, Rathausstraße 31, 58239 Schwerte bewerben. Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind an die Stadt Schwerte, Jugendamt, Am Stadtpark 1, 58239 Schwerte, zu senden.
Entsprechende Bewerbungs- und Vorschlagsformulare können auf der Homepage der Stadt Schwerte unter www.schwerte.de in dem Anliegen „Schöff*innenwahl“ heruntergeladen werden.
Für Fragen und Informationen stehen für die Schöffenwahl Marco Gosewinkel unter der Rufnummer (02304) 10 44 85 oder unter marco.gosewinkel@stadt-schwerte.de und für die Jugendschöffenwahl Andreas Pap unter der Rufnummer (02304) 10 44 84 oder unter andreas.pap@stadt-schwerte.de zur Verfügung.
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