Eine kleine Gemeinde in Sachsen hob zum 1. Februar 2022 die Vergnügungssteuer auf den Betrieb von Geldspielautomaten von bis dahin 10 Prozent der Kasseneinnahmen auf 25 Prozent an. Die Betreiberin der einzigen Spielhalle im Ort klagte – und bekam bis auf Weiteres Recht.
In Schwerte muss niemand klagen, von 25 Prozent ist man meilenweit entfernt. Wohl aber haben Stadt und Politik zuletzt die Vergnügungssteuer auf den Spieleinsatz erhöht – und zwar von 5 auf 7 Prozent.
Ursprünglich war angedacht, den Steuersatz auf 6 Prozent anzuheben – laut Kämmerer Niklas Luhmann würde das im Jahr 50.000 Euro mehr in die Stadtkasse spülen –, sowohl SPD als auch FDP hatten im zuständigen Fachausschuss aber angeregt, noch einen Schritt weiterzugehen. Am Ende einigte man sich auf zwei Prozent mehr. Es ist die erste Erhöhung seit rund acht Jahren, sie gilt seit dem 1. April 2024.
Spieleinsatz seit 2022 angestiegen
Der Vorschlag zu den Spielhallen kam vom Ordnungsamt im Rahmen der Haushaltskonsolidierung. Die Stadt macht aber auch klar, dass sie ein übermäßiges Aufkommen von Spielhallen und Automaten mit Gewinnmöglichkeit vermeiden wolle. Der gesamte Spieleinsatz sei seit 2022 wieder angestiegen, aktuell befinde er sich in Schwerte auf dem „Vor-Corona-Niveau“. Da hatte man – im Jahr 2019 – 260.000 Euro an Vergnügungssteuer eingenommen.
Im Endeffekt profitiert die Stadt von den Einnahmen, doch zu viele Spielhallen sind nicht gern gesehen, stärken sie doch nicht gerade die Attraktivität einer Stadt. Trotz sehr hoher Verwaltungsgebühren für die Neueröffnung und die Übernahme habe es in der letzten Zeit aber mehrere davon gegeben.

Neueröffnung 2023 an der Hörder Straße
Im vergangenen Jahr etwa zog eine Spielhalle in die ehemalige Subway-Filiale an der Hörder Straße 99, die seit 2020 leer stand. „Geöffnet bis 1 Uhr“, ist online zu lesen, an sieben Tagen in der Woche. Die Spielhalle an der B236 wird auch Anlaufstelle sein für Fernfahrer, die von der Autobahn kommen.
Dass durch die Zwei-Prozent-Erhöhung Spielhallen in Schwerte schließen, ist laut Stadt nicht zu erwarten – der Steuersatz wirke nicht „erdrosselnd“. Dieser Effekt würde erst bei sehr viel höheren Steuersätzen eintreten.
Etwa in der Gemeinde in Sachsen. Da blieb der Betreiberin wohl nur der Gang vors Oberverwaltungsgericht.