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Schwerter (32) schlägt Opfer aus dem Nichts und streitet später alles ab
Amtsgericht Schwerte
Ohne Vorwarnung griff ein 32-Jähriger aus Schwerte einen Mann auf der Hagener Straße an, verletzte und beleidigte ihn. Doch nun wollte er von alldem nichts mehr wissen.
Förmlich aus dem Nichts schlug ein Schwerter (32) auf der Straße plötzlich auf einen Fremden ein und legte mit einem Schwall übler Beleidigungen nach. Vor Gericht bestritt er die Attacke. Überzeugen konnte er damit nicht.
Körperverletzung ohne Vorwarnung
Der Zwischenfall ereignete sich am späten Abend des 5. September auf der Hagener Straße. Der Schwerter versetzte einem anderen Mann ohne Vorwarnung und ohne jeglichen Grund einen Schlag gegen den Kopf, wobei sich der Geschädigte eine Verletzung im Bereich der Augenbraue zuzog. Dann verlegte sich der Angreifer auf Beschimpfungen, die sich in erster Linie gegen die Mutter seines Opfers richteten.
Es kam zu einer Rangelei, der Betroffene bat Zeugen, die Polizei zu rufen und hielt den Angeklagten bis zum Eintreffen der Beamten fest. Körperverletzung und Beleidigung wurden dem 32-Jährigen aus Schwerte nun in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht zur Last gelegt. Er erklärte lapidar: „Das stimmt nicht.“
Darüber hinaus murmelte er vor Gericht kaum verständlich vor sich hin, wobei das Wort Skandal immer wieder vorkam. Er kenne den anderen Mann gar nicht und wisse auch nicht, warum der sich so etwas ausdenke. Allerdings gab er auch an, nach dem Vorfall zwei Wochen in einer Klinik verbracht zu haben.
Von seiner Unschuld kann er nicht überzeugen
Der Geschädigte, ein 40-jähriger Mann aus Schwerte, wurde gehört. Er schilderte, wie er sich nach dem Besuch bei einem Kollegen auf dem Heimweg befunden habe, als plötzlich der Angeklagte neben ihm aufgetaucht sei und ihm auf die Augenbraue gehauen habe. Er sei schockiert gewesen und habe gefragt, warum er das getan habe. Eine Antwort habe er nicht erhalten.
Vielmehr habe der Angreifer nun Beleidigungen von sich gegeben. Der Angeklagte sei ihm zuvor nie begegnet, er kenne ihn nicht, wisse aber mittlerweile, dass er der Enkel einer seiner Nachbarinnen sei. Heute, vor Gericht, sei er sich zu hundert Prozent sicher, dass es sich bei ihm um den Täter handele.
Die Anklagevertreterin hatte nach der Aussage des Opfers keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Angesichts etlicher Vorstrafen, mehrerer Gefängnisaufenthalte, laufender Bewährung zur Tatzeit und einem rasanten Rückfalltempo beantragte sie eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Das schien den Schwerter erst nicht zu stören. „Alles gut“, nickte er den Antrag förmlich ab. Erst gefühlte Minuten später erklärte er, dass das alles gelogen sei. „Ein Skandal.“ Wenden konnte er das Blatt damit allerdings nicht mehr. Auch die Richterin war von seiner Täterschaft überzeugt. Die Folge: fünf Monate Haft ohne Bewährung.
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
