Mutter in Not Trotzdem hätte sich ein Schwerter (57) lieber nicht ins Auto gesetzt

Mutter in Not: Ohne Führerschein darf man nicht zur Hilfe eilen
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Ein Anruf seiner pflegebedürftigen Mutter – sie sei in ihrer Wohnung gestürzt – lässt einen 57-jährigen Schwerter am Vormittag des 20. Juni alles vergessen. Offenbar auch, dass er keine Fahrerlaubnis mehr hat.

Der Mann nimmt den Wagen seiner Lebensgefährtin und macht sich auf den Weg zu der Seniorin. Während der Fahrt telefoniert er. Das fällt einer Polizeistreife auf der Hörder Straße in Schwerte auf.

Sorge um die Mutter

Der 57-Jährige wird angehalten und es kommt heraus, dass er gar nicht hätte fahren dürfen. Es folgt ein Prozess im Amtsgericht Schwerte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte den Tatvorwurf nun sofort einräumen. Er habe sich Sorgen um seine Mutter gemacht, wisse aber, dass das keine Rechtfertigung für die verbotene Fahrt sei.

Aufgrund einer Trunkenheitsfahrt hatte der Schwerter seinen Führerschein 2008 verloren. Aus finanziellen Gründen, so der Sozialhilfeempfänger, und aus Angst vor der nötigen MPU, habe er bis heute keinen neuen.

Zwölf Vorstrafen bringt der 57-Jährige zudem mit. Darunter Betrug, gefährliche Körperverletzung, falsche Verdächtigung, Urkundenfälschung und auch Fahren ohne Fahrerlaubnis. 750 Euro Geldstrafe hielt die Richterin am Ende für ein angemessenes Urteil.

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