Schwerter Agentur von Website-Fake betroffen Warum das LKA vor einer „üblichen Masche“ warnt

Schwerter Agentur von Website-Fake betroffen – LKA: „Übliche Masche“
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Volker Kranefeld kann es nicht glauben. Der Geschäftsführer der Schwerter Agentur für Grafik- und Webdesign Advertising Werbung + Marketing GmbH, kurz „Agentur B1a“, sprach gar von „einer perfiden Art und Weise“, nachdem sein Unternehmen offenbar Opfer eines dreisten Identitätsdiebstahls geworden war (wir berichteten).

Unbekannte hatten die Website der Werbeagentur täuschend echt gefälscht und sollen damit auf verschiedenen Jobportalen im Internet Stellenangebote aufgegeben haben, um nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu suchen. Die Suche nach den Tätern läuft – eine Anzeige bei der Kreispolizeibehörde Unna wurde bereits erstattet. Die gefälschte Internetseite war auch am Samstag (5. August, 14 Uhr) immer noch online.

Polizeiliche Ermittlungen erschwert

Die Maschen, um an fremde Daten zu gelangen, scheinen keine Grenzen zu kennen. Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Menschen auf gefälschte Mails, SMS oder Anrufe reinfallen und teils viel Geld verlieren.

Mann steht neben einem Auto
Geschäftsführer Volker Kranefeld und sein Schwerter Unternehmen „Agentur B1a“ wurden offenbar Opfer eines Identitätsdiebstahls. © agenturB1a

Doch wie ordnet das LKA (Landeskriminalamt) NRW den aktuellen Fall aus Schwerte ein? Schließlich ging es hier offenbar so weit, dass eine Geschädigte auf Anweisung der Täter sogar ein Bankkonto eröffnen sollte, auf das dann Zahlungen eingehen würden. Im Anschluss daran sollte sie diese Beträge an Dritte weiter überweisen. Möglicherweise wollten die Täter so kriminell erbeutetes Geld mithilfe der Opfer waschen.

Markus Niesczery, Pressesprecher des Landeskriminalamts in Nordrhein-Westfalen, spricht von „einer übliche Masche krimineller Handlungsträger“. Er ergänzt: „Die Täter suchen sich sogenannte Finanzagenten, über deren Konten die Spuren und die Nachvollziehbarkeit erbeuteter Barschaften beseitigt werden. Es kommt zum Beispiel vor, dass die erhaltenen Gelder durch die Finanzagenten in Bitcoin-Wallets transferiert werden. Polizeiliche Folgeermittlungen sind somit deutlich erschwert.“

Fälle im Kreis Unna und Schwerte

Doch nicht nur das Ködern durch ein falsches Job-Angebot sei laut Niesczery ein durchaus gebräuchliches Mittel. Auch gefakte Gewinnspiele auf den Sozialen Medien würden häufig genutzt, um an Bankdaten zu gelangen. „Die Gutgläubigkeit der Kontoinhaber wird vielfach ausgenutzt.“

Markus Niesczery, Pressesprecher des Landeskriminalamts (LKA) in NRW
Markus Niesczery, Pressesprecher des Landeskriminalamts (LKA) in Nordrhein-Westfalen, spricht von „einer übliche Masche krimineller Handlungsträger“. © IMNRW / Jochen Tack

Vera Howanietz aus der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Unna erklärt auf Nachfrage der Redaktion, dass Fälle dieser Art laut Paragraph § 269 StGB unter die „Fälschung beweiserheblicher Daten“ fallen. Darunter heißt es im Strafgesetzbuch: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist laut Howanietz unter jenem Tatbestand für das Jahr 2022 insgesamt 123 Fälle in der Kreispolizeibehörde Unna aus – neun davon fielen im vergangenen Jahr auf Schwerte.

Wozu das LKA rät

  • Im Bezug auf den aktuellen Fall von Identitätsdiebstahl in Schwerte rät das LKA in NRW von einer Kontoeröffnung mittels Video-Ident-Verfahren in einem solchen Bewerbungsverfahren ab. Ein Video-Ident-Verfahren im Rahmen eines Online-Bewerbungsverfahrens sei hingegen durchaus möglich.
  • Darüber hinaus warnt das LKA NRW: „Übermitteln Sie keine persönlichen Daten (wie eingescannte Personalausweise oder auch Selfies mit Personalausweis) an unbekannte Personen z.B. per E-Mail.“
  • Auch wenn betroffene Personen im Vorfeld bereits Kopien ihrer persönlichen Legitimationsunterlagen übersandt hätten, solle in jedem Falle Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Zudem müsse das kontoführende Geldinstitut und die betroffene Bank informiert werden.
  • Screenshots von der Jobangebotsanzeige sowie Sicherungen oder Ausdrucke der geführten E-Mail-Korrespondenz seien laut LKA NRW für die weiteren Ermittlungen der Polizei hilfreich.

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