Der Mann installierte in der Wohnung der Mutter seiner Lebensgefährtin eine Kamera mit Bewegungsmelder. (Symbolbild)

Der Mann installierte in der Wohnung der Mutter seiner Lebensgefährtin eine Kamera mit Bewegungsmelder. (Symbolbild) © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Schwerter (51) versteckt Kamera auf der Toilette: „Ich war im Ausnahmezustand“

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Obwohl er in Therapie ist, bringt ein 51-jähriger Schwerter in der Wohnung einer Bekannten eine versteckte Kamera auf dem Klo an. Für die Betroffenen eine mehr als schlimme Situation.

Schwerte

, 04.10.2022, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

„Ich bin einfach sprachlos“, gibt die Strafrichterin im Amtsgericht Schwerte zu. Damit spricht sie den meisten Anwesenden wohl aus der Seele. Denn was der Mann auf der Anklagebank getan hat, scheint unbegreiflich.

Um einen Gesamteindruck von dem 51-Jährigen zu bekommen, ist ein Blick in dessen Vergangenheit nötig. 2018 wird der Schwerter wegen Verbreitung und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage muss er sich in eine Therapie begeben.

Trotz Vorstrafe Therapie beendet

Diese beendet der 51-Jährige allerdings vorzeitig, Anfang vergangenen Jahres. Er begründet die Beendigung damit, dass er es nicht ausgehalten habe, mit Pädophilen in einem Raum zu sitzen.

Am 5. Januar vergangenen Jahres, während die Therapie noch läuft, installiert der Mann in der Wohnung der Mutter seiner Lebensgefährtin eine Kamera mit Bewegungsmelder. Er hat es auf Aufnahmen des Toilettengangs der 40 Jahre alten Nichte der Seniorin abgesehen. Herauskommen am Ende ein Film der Nichte und ein Film der Rentnerin während des Toilettenbesuchs.

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Für die Betroffenen eine schlimme Situation. „Sie leiden sehr darunter“, hält die Richterin dem Angeklagten vor. Sie könnte überhaupt nicht verstehen, so die Vorsitzende weiter, wie man auf solch eine Idee kommen kann. „Ich bin pornosüchtig. Ich war im Ausnahmezustand. Mein Vater war sehr krank, er ist später gestorben. Ich war auch krank. Ich konnte nicht arbeiten“, sucht der Schwerter nach einer Erklärung.

Geständnis ersparte Zeuginnen die Aussage

In diesem Zusammenhang gibt er auch zu, dass es ein Fehler gewesen sei, die Therapie vorzeitig zu beenden: „Ich würde es gern rückgängig machen, aber das kann ich nicht.“ Das Geständnis des Mannes erspart den beiden Geschädigten eine unangenehme Aussage vor Gericht. Das wirkt sich zwar positiv auf die Urteilsfindung aus, dennoch gibt es, gerade im Hinblick auf die Vorstrafe, sechs Monate Haft. Für Bewährung sieht das Gericht keinen Platz mehr.

Angeklagter in neuer Therapie

Zwar habe der Angeklagten nachweisen können, dass er sich in einer neuen Therapie befinde, diese sei aber wahrscheinlich nur aufgrund des Drucks durch das Verfahren angetreten worden. Durch die Haftstrafe droht dem Schwerter nun der Widerruf der Bewährung für die anderthalb Jahre aus dem Urteil von 2018.

Somit hätte er zwei Jahre Gefängnis vor der Brust. Mutmaßlich wird der 51-Jährige aber Rechtsmittel gegen die Verurteilung wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“ einlegen und in zweiter Instanz auf Bewährung hoffen.