Das Amtsgericht Schwerte beschäftigte sich jüngst mit dem Fall einer verbotenen Rollerrunde. Dabei ging es um einen 19-jährigen Schwerter, der lediglich eine 25er-Prüfbescheinigung besitzt.
Diese berechtigt ihn aber nicht zu Fahrten mit einem Roller, der mehr als 25 km/h schafft. Und doch ist es genau so ein Gefährt, mit dem der Mann am 11. Juni auf einem Parkplatz am Holzener Weg in Schwerte eine Runde dreht. Wahrscheinlich wäre der Kurztrip gar nicht aufgefallen. Doch ein Mann, der den 19-Jährigen kennt, verpfeift ihn.
Das bringt den Rollerfahrer auf die Anklagebank des Amtsgerichts Schwerte. Für ihn ist es das erste Mal vor Gericht. Der Mann ist merklich nervös. Seine Hände zittern, er spielt die ganze Zeit an seinen Fingerringen.
Die Rollerfahrt gibt er zu. Allerdings habe er nicht gewusst, dass es sich bei dem Parkplatz um einen öffentlichen Verkehrsraum handelte.
Angeklagter fährt nur noch Bahn
„Aber Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe“, ist dem Angeklagten klar. Damit hat er recht. Mit dem kleinen Ausflug hat sich der Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht.
Inzwischen fahre er nur noch Bahn. „Und Sie haben auch ein Ticket?“, will die Richterin sicher gehen, dass der Angeklagte nicht gleich in eine neue Straftat hineinschlittert. Ja, er habe ein Ticket, versichert der Schwerter.
Da der 19-Jährige so beeindruckt vom Gerichtsverfahren ist, sich geständig und reuig zeigt, stellt das Gericht sein Verfahren gegen den Besuch eines Verkehrserziehungskurses vorläufig ein.