In Nordrhein-Westfalen steigt die Zahl der kleinen Waffenscheine seit Jahren. Auch im Kreis Unna ist das der Fall. Ein kleiner Waffenschein berechtigt ausschließlich zum Führen von Schreckschusspistolen, Reizstoff- oder Signalwaffen mit dem auf der Waffe eingeschlagenen PTB-Zulassungszeichen. PTB steht für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin aus Schwerte eine solche Waffe mit sich führen will, muss ein entsprechender Antrag bei der Kreispolizeibehörde Unna gestellt werden, diese ist nämlich auch die Waffenbehörde in unserem Kreis. Die Gebühr für die Ausstellung eines kleinen Waffenscheins beträgt 90 Euro.
In Schwerte gibt es aktuell (Stand Februar 2025) 645 aktive kleine Waffenscheine, teilte Jana Ebbinghaus von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde auf Nachfrage hin mit. Zum Vergleich: Im Februar 2024 sei es nur ein aktiver kleiner Waffenschein gewesen.

Starke Schwankungen
Das klingt nach einem deutlichen Anstieg, doch laut der Polizeisprecherin kann dieser nicht so gedeutet werden, dass etwa das Sicherheitsgefühl in Schwerte massiv gelitten hat. Die Zahl der kleinen Waffenscheine unterliege nämlich über das Jahr betrachtet starken Schwankungen.
Zudem sei die Anzahl aktiver kleiner Waffenscheine in Schwerte in Relation zur Einwohnerzahl der Ruhrstadt immer noch sehr gering. Ein Aufrüsten der Schwerterinnen und Schwerter als Reaktion auf Gewalttaten, wie etwa den Messerangriff auf einen 18-Jährigen in der Innenstadt im Januar, könne daraus nicht abgelesen werden.
Vom 1. Januar bis zum 10. Februar 2025 sind laut der Polizeisprecherin 22 Anträge auf die Erteilung eines kleinen Waffenscheins in Schwerte eingegangen. Bei Weitem nicht jedem Antrag werde zugestimmt. „Die Auflagen dafür sind sehr hoch“, sagt Jana Ebbinghaus
Prüfung und Kontrollen
Laut einem Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes werden zur Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung bei Behörden wie dem Bundeskriminalamt oder auch dem Bundesamt für Verfassungsschutz Auskünfte zum Antragsteller eingeholt.
Zudem unterliegt die Aufbewahrung einer PTB-Waffe strengen Regeln. So müsse beispielsweise verhindert werden, dass Dritte die Waffe unbefugt an sich nehmen können. Waffen und Munition müssen getrennt voneinander aufbewahrt werden. Die Behältnisse zur Aufbewahrung müssen abschließbar sein. Ob die Auflagen auch nach einer erfolgreichen Antragstellung erfüllt werden, das wird laut Kreispolizeisprecherin Jana Ebbinghaus von der Waffenbehörde kontrolliert.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien erstmals am 12. Februar 2025.