Unmittelbar nach dem Messerangriff in der Schwerter Innenstadt, bei dem ein 18-Jähriger am Donnerstagabend (23.1.) von einem 15-Jährigen niedergestochen und schwer verletzt wurde, sind Fotos und Videos aufgetaucht, die Einsatzkräfte dabei zeigen, wie sie versuchen, das Leben des verletzten Mannes zu retten. Sie liegen unserer Redaktion vor, wir zeigen sie aber nicht – das würde die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten verletzen. Genau darin liegt ein gravierendes Problem, wenn Videos von „Gaffern“ aufgenommen und im Netz und in WhatsApp-Gruppen wahllos geteilt werden.
Auf einem der Videos sieht man, wie der Verletzte auf dem Boden liegt. Sein Oberkörper ist unbekleidet und teilweise mit einer goldenen Isolierdecke abgedeckt. Sein Gesicht ist unscharf abgebildet, aber durchaus zu erkennen. Polizisten und Notärzte kümmern sich um ihn. Als eine Polizistin aufschaut und in die Richtung der filmenden Personen blickt, bricht das Video ab; die Personen gehen weiter.

„Gafferproblem“?
Gab es während des Rettungseinsatzes Probleme mit Gaffern – oder gehört es für Polizeieinsatzkräfte inzwischen zum Alltag, dass Umstehende ihre Smartphones zücken, Fotos und Videos aufnehmen? Peter Bandermann von der Pressestelle der Polizei Dortmund erklärt auf Anfrage dazu, dass ihm ein größeres „Gafferproblem“ bei dem Einsatz in Schwerte nicht von den Einsatzkräften zurückgemeldet worden sei.
„Man kann aber sicherlich sagen, dass im Zeitalter von Social Media immer häufiger gefilmt wird.“ Jede und jeder habe mit dem Smartphone heutzutage eine qualitativ hochwertige Kamera bei sich.
Grundsätzlich dürfe natürlich in der Öffentlichkeit gefilmt werden. Doch es sei etwas anderes, wenn beispielsweise eine hilflose Person auf dem Boden liege und sich nicht gegen die Aufnahmen wehren könne. Bandermann fragt: „Wo ist der Mehrwert, so etwas zu filmen und zu speichern?“ Die Polizei halte Personen an, „zügig weiterzugehen und sich später zu informieren“.
Besonders kritisch sei es, wenn Rettungsarbeiten behindert oder die Arbeit der Polizei gefährdet werde, erklärt der Pressesprecher. „Man darf nicht filmend im Weg stehen.“ Auch könne das Herumlaufen in unmittelbarer Nähe eines Tatorts dazu führen, dass Spuren verfälscht würden.
Leben retten
Üblicherweise würden die Einsatzkräfte dafür sorgen, den Bereich und betroffene Personen durch Absperrungen oder andere Maßnahmen zu schützen. Doch ständen filmende oder fotografierende „Gaffer“ nicht im Mittelpunkt. Bandermann: „Die Einsatzkräfte versuchen, Leben zu retten oder weitere Straftaten zu verhindern.“
Laut Paragraph 201a des Strafgesetzbuchs („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen“) kann man sich übrigens strafbar machen, wenn man beispielsweise „Bildaufnahmen unbefugt herstellt, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen“. Man muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen.