Der 15-Jährige, der am 23. Januar in der Schwerter Innenstadt einen 18-Jährigen mit einem Messer attackiert und schwer verletzt hatte, befindet sich nach Aussagen der Staatsanwaltschaft Hagen weiterhin in Untersuchungshaft. Damit entkräftet die Staatsanwaltschaft Gerüchte, nach denen sich der 15-Jährige angeblich wieder auf freiem Fuß befunden haben soll.
Dieses und andere Gerüchte hatten auf dem Schwerter Wochenmarkt die „Runde“ gemacht: Angeblich sei der 15-Jährige wieder zu Hause; er müsse sich lediglich jeden Tag persönlich bei der Schwerter Polizeiwache melden. Der Grund für die Haftentlassung: Es habe keine Unterbringungsmöglichkeiten für den Jugendlichen gegeben. Die Empörung unter Wochenmarktbesucherinnen und -besuchern war groß; das Gerücht zog schnell weite Kreise. Man müsse die Mieter des Hauses warnen, hieß es.

Schwerst-Kriminalität
Bei der Stadtverwaltung Schwerte reagierte man überrascht auf unsere Anfrage und das Gerücht – und hakte ebenfalls bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hagen nach. Staatsanwalt Dr. Tobias Schülken, Pressesprecher und für den Fall zuständig, sorgte am Montag (3.2.) schließlich für Klarheit.
„Der Beschuldigte befindet sich selbstverständlich weiterhin in Untersuchungshaft“, sagte er. Beim Tatvorwurf des versuchten Totschlags gebe es keinen Grund, jemanden aus der U-Haft zu entlassen. „Auch wenn es sich um einen sehr jungen Menschen handelt, bleibt die U-Haft bestehen.“
Bei Schwerst-Kriminalität wie Mord oder Totschlag sei ein absoluter Haftgrund gegeben – zumal man die Gefahr der Flucht sehe. Denn der Beschuldigte habe eine hohe Straferwartung. In dem Schwerter Fall greife Paragraph 112 der Strafprozessordnung: „Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht.“
Messerstecherei am 23. Januar
Der Untersuchungshaftbefehl gegen den 15-jährigen Syrer war einen Tag nach der Tat, am 24. Januar 2025, durch einen Haftrichter des Amtsgerichts in Hagen erlassen und sofort vollstreckt worden. Das Opfer, ein 18-jähriger Rumäne, konnte das Krankenhaus inzwischen wieder verlassen. Das hat sein Vater gegenüber der Redaktion bestätigt.
Der Messerattacke war eine „Körperverletzung aus nichtigem Anlass“ vorausgegangen. Der 18-Jährige hatte offenbar am selben Tag auf den 15-Jährigen eingeschlagen. Am Abend traf der 15-Jährige dann in der Innenstadt wieder auf den 18-Jährigen und verletzte ihn durch Stiche in den Rücken schwer. Eine Polizeistreife, die zufällig vor Ort war, verhinderte Schlimmeres: Die Einsatzkräfte konnten den Jugendlichen festnehmen und den schwer verletzten 18-Jährigen versorgen.
Wie das Gerücht entstanden ist – ob es ein Missverständnis gab oder es gezielt verbreitet wurde –, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls möchte klarstellen, dass der Beschuldigte nicht wieder zu Hause ist.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 3. Februar 2025.