Ehemalige Hoeschianer bekommen seit dem Insolvenzantrag keine Werksrente mehr

© Reinhard Schmitz

Ehemalige Hoeschianer bekommen seit dem Insolvenzantrag keine Werksrente mehr

rnInsolvenzverfahren in Schwerte

Eine Werksrente besserte ehemaligen Hoeschianern die Altersbezüge auf. Seit dem Insolvenzantrag wird sie nicht mehr gezahlt. Verloren ist das Geld aber nicht.

Schwerte

, 17.01.2020, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Um die Eisenindustriestraße macht Uwe Schülke heute am liebsten einen großen Bogen. 35 Jahre lang ist er treu und brav über diesen Weg zur Arbeit ins Hoesch-Werk gegangen. Er hat sich nicht geschont. Dreifachschicht. Erst an der Kaltschere, dann anderthalb Jahrzehnte auf dem Kran in der Zurichtung des Walzwerks. Doch in den Nachwirkungen der Finanzkrise schützte ihn das 2010 nicht vor dem Rausschmiss.

„Nach Ostern hatte ich den Brief mit der Kündigung im Briefkasten“, sagt der 61-Jährige. Geblieben aus der langen Treue zum Arbeitgeber war ihm wenigstens eine kleine Werksrente. Die 85 Euro zusätzlich im Monat halfen, besser über die Runden zu kommen.

Doch seit für Hoesch Schwerter Profile im Dezember ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, bangt er um dieses Geld. Auf dem Konto ging keine Zahlung mehr ein.

Betroffen sind nur die Neu-Rentner ab 2006

So wie Uwe Schülke geht es allen Werksrentnern, die nach der Übernahme des Betriebs durch die italienische Calvi-Gruppe im Jahre 2006 in Ruhestand gegangen sind.

„Das ist dem Gesetz geschuldet“, sagt Jens Mütze, Geschäftsführer der Industriegewerkschaft (IG) Metall in Hagen. Denn das sehe nicht vor, dass der Insolvenzverwalter Werksrentenansprüche bediene: „Der Insolvenzverwalter kann es nicht auszahlen.“ Verloren ist das Geld aber nicht. „Es ist alles gesichert durch den Pensions-Sicherungs-Verein“, erklärt der stellvertretende Betriebsrats-Vorsitzende Ralf Behler. Der Arbeitgeber habe in diese Kasse eingezahlt: „Da braucht sich niemand Sorgen zu machen.“

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Der Pensions-Sicherungs-Verein dient laut seiner Internetseite ausschließlich dem Zweck, die betriebliche Altersversorgung für den Fall der Insolvenz des Arbeitsgebers in Deutschland (und Luxemburg) zu gewährleisten. „Wir übernehmen im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung aller Versorgungsberechtigten (Rentner und Anwärter), die Anspruch auf eine insolvenzgeschützte Betriebsrente haben“, heißt es dort weiter. Unter Insolvenzschutz ständen bei der Einrichtung rund 11,1 Millionen Versorgungsberechtigte.

Bearbeitung bis zur Weiterzahlung kann mehrere Monate dauern

Der Pensions-Sicherungs-Verein sei bereits vom Insolvenzverwalter angesprochen worden und habe eine Namensliste der betroffenen Werksrentner erhalten, berichtet Jens Mütze. Allerdings dauere die Prüfung und Bearbeitung der Ansprüche dort seine Zeit: „Wenn wir Pech haben, kommen die Zahlungen erst in drei bis vier Monaten.“

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Eine Werksrente sei keine tarifliche Leistung, sondern eine freiwillige Sache aufgrund einer Betriebsvereinbarung. Es gebe sie vor allem in Alt-Großbetrieben. In Schwerte sei für die Hoesch-Werksrentner vor 2006 Thyssen-Krupp zuständig.