Bereits im Mai hatte ein 37-Jähriger wegen des Vorwurfs des Betrugs im Amtsgericht Schwerte gesessen. Ihm wurde vorgeworfen, im Oktober vergangenen Jahres selbst hergestellte Autoteile für 650 Euro an einen Niederländer verkauft, die Ware aber nicht vollständig geliefert zu haben (wir berichteten).
Der Angeklagte begründete das damals mit Lieferschwierigkeiten von Rohstoffen. Deshalb habe er den Kunden verspätet beliefert. Das stellte sich als wahr heraus – das Gericht stellte das Verfahren ein.
„Dünnes Eis“
Nun allerdings saß der Mann erneut vor der Strafrichterin im Amtsgericht. Dieses Mal ging es um Teile für den Wagen eines Iren. Auch in diesem Fall hatte der Käufer Anzeige erstattet, weil ein Teil gefehlt hatte. Der Angeklagte erklärte im Gericht, die Ware zeitnah zur Bestellung angefertigt und abgeschickt zu haben.
Allerdings hätte ihm der Käufer nur eine Straße, aber keine Hausnummer in Irland gegeben. Durch Verfolgung des Pakets fand der 37-Jährige heraus, dass jemand das Paket angenommen und unleserlich unterschrieben hatte. Aus Kulanz habe der Schwerter einen Teil neuer Ware an den Iren geschickt. Diesmal an eine Anschrift mit Hausnummer.
Und siehe da: Die Lieferung kam an. Da der Käufer den Angeklagten im Internet schlecht gemacht und Kunden vergrault habe, so der 37-Jährige, habe er sich mit dem Versenden des Restes Zeit dann gelassen. „Ich war sauer“, gab er zu. Am Ende bekam aber auch dieser Käufer seine komplette Ware, für die er 680 Euro bezahlt hatte. Die Richterin stellte das Verfahren noch einmal ein. Aber sie ermahnte den Angeklagten, künftig schneller zu liefern: „Das ist dünnes Eis“, sagte sie.
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