
© Laura Schulz-Gahmen (Archiv)
Pflegeheimchef erklärt: Dann gibt es Corona-Schnelltests für Besucher
Haus am Stadtpark
Corona-Schnelltest für Besucher im Pflegeheim? Das wünscht sich das Gesundheitsministerium. Der Weg dahin ist aber lang und voller Verwaltungsaufwand, wie Jörg Becker vom Haus am Stadtpark erklärt.
Wenn es nach dem Gesundheitsministerium geht, sollen demnächst die Bewohner, Mitarbeiter und Besucher von Pflegeheimen mit einem Corona-Schnelltest auf das Virus getestet werden. Der Weg dahin ist allerdings lang.
Wie lang, das erklärt Jörg Becker, Einrichtungsleiter der Alloheim-Seniorenresidenz „Haus am Stadtpark“ in Schwerte im Gespräch mit der Redaktion.
Pflegeeinrichtungen müssten zunächst ein Testkonzept erarbeiten, das dann vom Gesundheitsamt genehmigt werden muss. „Unser Testkonzept wird morgen zum Gesundheitsamt und zur WTG-Behörde geschickt. Die haben dann 14 Tage Zeit, das zu genehmigen oder auch Änderungen zu veranlassen", erläutert Jörg Becker.
Examinierte Fachkräfte werden geschult
Die Tests werden dann von Mitarbeitern der Einrichtung durchgeführt. Dafür sollen in der nächsten Woche die examinierten Fachkräfte im Haus am Stadtpark durch einen Facharzt geschult werden, so Becker. Diese müssen dann extra für die Tests abgestellt werden. Wichtig sei dabei aber, dass die Versorgung und Pflege der Heimbewohner immer Priorität haben.
Auch deshalb gibt es für Besucher im Haus am Stadtpark feste Besuchszeiten, innerhalb derer sie telefonisch einen Termin vereinbaren können. „Die Einweisung und der Test dauern bis zu 30 Minuten und werden in einem gesonderten Raum durchgeführt", so Becker.
Und wenn der Test positiv ist? „Es wird derzeit ja auch die Temperatur der Besucher gemessen. Wenn jemand eine erhöhte Temperatur hat, dann muss er wieder gehen. Dasselbe gilt, wenn jemand ein positives Testergebnis hat. Das müssen wir dann auch dem Gesundheitsamt melden", erklärt Jörg Becker. Voraussetzung für die Besuche ist und bleibt also die Symptomfreiheit.
Wenn ein Schnelltest positiv ausfällt, wird zur Überprüfung ein PCR-Test durchgeführt, heißt es zudem auf der Seite der Bundesregierung. Das ist der Standard-Coronatest, der in einem Labor ausgewertet werden muss.
Einige Angehörige zeigen sich uneinsichtig
Die aktuelle Situation ist für alle nicht einfach. Teilweise stößt der Einrichtungsleiter auf wenig Einsicht bei den Angehörigen. „Einige wollen die erforderliche Schutzkleidung nicht tragen", so Becker. Und nun gebe es Diskussionen um das Thema Schnelltests.
„Viele sind fälschlicherweise der Ansicht, dass wir als Einrichtung unter anderem ab sofort dazu verpflichtet sind, alle Besucher per Schnelltest zu testen. Das ist aber nicht richtig", so Becker in einer Pressemitteilung. Sobald das genehmigte Konzept vorliege, würden die Angehörigen umgehend informiert.
In der Pressemitteilung wird zudem betont, dass Besucher „bei Vorliegen von Corona-spezifischen Symptomen ein Anrecht auf eine labormedizinische PCR-Testung bei einem Arzt, in Testzentren oder Gesundheitsämtern haben". Diese Tests erfordern einen Arztbesuch und sind nicht Aufgabe der Pflegeeinrichtung.
Geboren und aufgewachsen an der Grenze zwischen Ruhrpott und Münsterland, hat Kommunikationswissenschaft studiert. Interessiert sich für Tiere, Kultur und vor allem für das, was die Menschen vor Ort bewegt.