Weil das Schulministerium eine seit Jahren bestehende Verordnung jetzt strenger auslegt als in der Vergangenheit, verlieren viele Lehrkräfte an Waldorf-Förderschulen vielleicht zum Schuljahresende ihre Arbeit. Darüber hatten wir in der vergangenen Woche mehrfach berichtet – und NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) um eine Stellungnahme gebeten.
Die Ministerin hatte sich in einer Sitzung des Landes-Schulausschusses am 15. März in Düsseldorf rechtfertigen müssen. Vor allem Landtags-Abgeordnete der SPD, Grünen und FDP hatten von ihr gefordert, angesichts des Lehrkräftemangels eine Lösung für das Problem zu finden. Denn müssten die rund 50 betroffenen Personen zum Schuljahresende gehen, ständen 14 Waldorf-Förderschulen in NRW vor Riesenproblemen.
Martin Frische etwa ist einer von den rund 50 betroffenen Lehrkräften an Waldorf-Förderschulen. Wenn das Schulministerium keine Unterrichtsgenehmigung erteilt, muss er am Ende des Schuljahres die Dortmunder Georgschule verlassen. Dortmunder und auch Schwerter Schülerinnen und Schüler wären davon betroffen.
Angekündigte „Prüfung“
Jetzt hat das MSB (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen) geantwortet – unter anderem hatten wir gefragt, wie genau die von der Schulministerin angekündigte „Prüfung“ ablaufen soll, und ob die Schulleitungen und betroffenen Lehrkräfte dabei direkt mit einbezogen werden. Dorothee Feller hatte lediglich angekündigt, mit den Bezirksregierungen zu sprechen.
Außerdem hatte unsere Redaktion angefragt, ob die Lehrinnen und Lehrer auch über das Schuljahresende hinaus weiter beschäftigt werden können, falls die „zeitnahen“ Prüfungen bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollten.
Obere und oberste Schulbehörde
Die Antwort aus dem Ministerium für Schule und Bildung beginnt mit einer Erklärung: Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen ständen nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land NRW, sondern zu dem jeweiligen Ersatzschulträger. „Über die Verlängerung eines Arbeitsvertrages kann folglich auch nur der jeweilige Ersatzschulträger als Arbeitgeber entscheiden. Die oberen Schulaufsichtsbehörden entscheiden über die Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung, die der Ersatzschulträger beantragt.“
Bedeutet das, dass das Ministerium für eine Verlängerung der Arbeitsverträge gar nicht zuständig ist? Im konkreten Fall der Dortmunder Georgschule sind es drei gemeinnützige Vereine, die als Ersatzschulträger die Arbeitsverträge der Lehrkräfte verlängern können – doch nur, wenn die Lehrkräfte auch eine Unterrichtsgenehmigung von der oberen Schulaufsichtsbehörde erhalten. Das ist die Bezirksregierung Arnsberg. Und die wiederum muss sich an die Weisungen der obersten Schulbehörde, des MSB, halten.
Also hängt es durchaus vom Schulministerium ab, ob Verträge verlängert werden können oder eben nicht. Stefan Sonnabend, Geschäftsführer und Lehrer an der Georgschule in Dortmund, sagt dazu: „Diese Antwort hilft uns doch in keiner Weise weiter. Das Ministerium drückt sich um den Punkt weiter herum. Natürlich stellt die Bezirksregierung die Genehmigung aus, aber die prüfen doch als ausführende Behörde nach den Vorgaben des Ministeriums.“
„Nach wie vor keine Aussage“
Auch in der Frage nach einer unbürokratischen Vertragsverlängerung gibt das Ministerium keine klare Antwort. „Nach hiesigem Kenntnisstand sind die derzeit erteilten Unterrichtsgenehmigungen bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 befristet“, heißt es. Eine Tatsache, die allen Betroffenen inzwischen mehr als klar ist.
Ministerin Feller, so die Stellungnahme, habe in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 15. März 2023 „klar zugesagt, dass zeitnah die Prüfung und Erarbeitung einer praxisnahen Lösung aufgenommen werden wird“. Sie habe außerdem angekündigt, über den Sachstand in der nächsten Ausschusssitzung berichten zu wollen. „Vor diesem Hintergrund sind derzeit keine generalisierenden Aussagen zum weiteren Verbleib von Lehrpersonen an den Schulen möglich“, heißt es aus dem Ministerium.
„Das ist nach wie vor keine Aussage. Das Ministerium muss endlich Stellung beziehen, und es müsste den Lehrkräften eine Genehmigung erteilen“, fordert Stefan Sonntag. „Es geht doch hier um eine Lösung von Problemen.“
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