Ein Schüler führt einen Corona-Schnelltest durch. Doch es gibt Kinder, die das nicht von alleine können. Ganz junge Kinder zum Beispiel - oder Kinder mit Behinderung.

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Schulministerium: Eltern behinderter Kinder müssen Tests selbst zahlen

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Die Empörung von Förderschul-Eltern war groß: Weil das Personal nicht testen durfte, sollten sie mit ihren Kindern nach der Schule zum Testzentrum fahren. Das sagt das Schulministerium dazu.

Schwerte, Aplerbeck

, 22.04.2021, 15:05 Uhr / Lesedauer: 2 min

Beim Corona-Schnelltest brauchen jüngere Kinder in Kitas und Grundschulen sowie Kinder mit Behinderungen Hilfe. Das leuchtet ohne Weiteres ein. Beim Schulministerium NRW hat es bis zu dieser Einsicht länger gedauert.

Kirsten Schneider aus Schwerte und Beate Ziehe aus Dortmund hatten in der vergangenen Woche ihrer Empörung Luft gemacht: Ihre schwerstmehrfachbehinderten Töchter besuchen die LWL-Förderschule Am Marsbruch in Aplerbeck. Dort hatte es vonseiten des Trägers geheißen, das Personal dürfe die Kinder aus Haftungsgründen nicht testen.

Träger hatte rechtzeitig eingelenkt

Mittlerweile hat der Träger, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, eingelenkt. Obwohl die Haftungsfragen nicht restlich geklärt seien, wolle man bei der Durchführung der Tests helfen. Diese Hilfezusage kam gerade noch rechtzeitig - ansonsten hätten Eltern mit ihren Kindern nach der Schule in ein Testzentrum fahren müssen.

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Auch von zu Hause darf man testen - das war den betroffenen Eltern klar. Doch weil Schnelltests an Schulen nur in Großpackungen (20 Stück) geliefert werden, konnte Schulleiterin Mechthild Miketta aus hygienischen Gründen keine einzelnen Tests an Eltern herausgeben. „Das hätte ich gerne getan.“ Die Eltern hätten also zwei Tests pro Woche selbst kaufen müssen.

Schulministerium: „Es gab nur das eine Angebot“

Mittlerweile hat sich auch das Schulministerium NRW zu unserer Anfrage geäußert. Das Innenministerium habe die Beschaffung organisiert. Dass die Tests nur in Großpackungen geliefert worden seien, sei aus Logistik- und Angebotsgründen geschehen.

Dazu hieß es am Montag (19.4.): „Das Angebot inklusive Belieferung der Firma Siemens Healthcare GmbH war das einzig wertbare Angebot. Es gab auf dem Markt keine anderen verfügbaren Selbsttests in der erforderlichen Menge von über 18 Millionen Stück und einer erforderlichen Auslieferung an über 6.000 Adressen.“ Die Alternative, so das Ministerium, wäre gewesen, die Tests ausfallen zu lassen „und damit das Infektionsrisiko zu erhöhen“.

Testverfahren bald „alters- und kindgerechter“

Trotzdem sei es das Ziel, so die Pressestelle, „auch Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung die bestmögliche Teilnahme am Präsenzunterricht zu ermöglichen“. Bei den weiteren Bestellungen werde die Landesregierung darauf achten, „dass die Testverfahren möglichst noch alters- und kindgerechter durchgeführt werden können“. Nicht nur für Förder-, sondern auch für Grundschulen. Schulleiterin Mechthild Miketta rechnet damit, dass es sich dabei um den sogenannten „Lolli-Test“ handelt.

Warum eigentlich kein Test mit Attest?

Dazu sagt Kirsten Schneider aus Schwerte: „Man hätte sich da auch viel eher kümmern können.“ Nur die engagierte Schulleitung und das Einlenken des Trägers hätten zu einer vorübergehenden Lösung geführt.

Beate Ziehe und ihre Tochter Maira. Maira besucht die Schule Am Marsbruch in Aplerbeck.

Beate Ziehe und ihre Tochter Maira. Maira besucht die Schule Am Marsbruch in Aplerbeck. © Ziehe

Beide Mütter können nicht verstehen, dass es vonseiten der Politik so lange dauert, eine Lösung zu finden - nicht nur für Kinder mit einer Behinderung, sondern eben auch für ganz junge Kinder in Kitas und Grundschulen.

Jetzt hofft Kirsten Schneider, dass das Ministerium noch einmal nachlegt. Mit kostenlosen Tests für zu Hause zum Beispiel. „Das wäre doch tatsächlich eine gute Lösung.“

Das sieht auch Beate Ziehe aus Dortmund so. „Es gab doch auch Maskenausgaben in der Apotheke für Menschen mit entsprechender Vorerkrankung.“ Genauso könnte es mit Tests sein, die es ja in Apotheken und Geschäften ohne weiteres im Einzel- oder Fünferpack zu kaufen gebe.

Schulministerium: „Bezahlung obliegt den Eltern“

Eine weitere Variante wäre, speziell Förderschulen, Kitas und Grundschulen mit kleineren Testpaketen auszustatten. So, dass sie kostenlos an die Eltern ausgeteilt werden können.

Doch die Hoffnung zerschlägt sich mit der Antwort des Ministeriums: Auf unsere erneute konkrete Nachfrage, ob Eltern behinderter Kinder Schnelltests für zu Hause erstattet bekommen oder selbst zahlen müssen, hieß es am Donnerstag (22.4.) aus dem Schulministerium, dass die kostenfreie Möglichkeit der Bürgertest sei.

Andere Tests müssten bezahlt werden: „Möglich ist auch, dass diese Schülerinnen unter bestimmten Voraussetzungen einen anderen, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassenen Selbsttest durchführen, dessen Beschaffung und damit auch Bezahlung den Eltern obliegt.“