Schulministerin gibt grünes Licht Waldorf-Lehrkräfte dürfen bleiben

Schulministerin gibt grünes Licht: Waldorf-Lehrkräfte dürfen bleiben
Lesezeit

Das Zittern hat ein Ende: In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am Mittwoch (26. April) hat Schulministerin Dorothee Feller (CDU) eine Lösung vorgelegt, die es den betroffenen Lehrkräften an Waldorf-Förderschulen erlaubt, zu bleiben. Wir hatten mehrmals über die Situation berichtet.

Feller hat zwei Erlasse angekündigt, nach denen Lehrkräfte die Zusatzausbildung berufsbegleitend absolvieren dürfen. Die Erlasse sollen bis zum 31. Juli 2026 gelten. Aus dem NRW-Schulministerium hieß es am Donnerstag (27.4.) auf Anfrage, dass Dorothee Feller nach der Sitzung vom 15. März mit allen Bezirksregierungen des Landes Kontakt aufgenommen habe. Die Pressestelle betont allerdings, dass „die Entscheidungspraxis der Bezirksregierungen grundsätzlich im Einklang mit geltendem Recht stehe und daher nicht zu beanstanden“ sei.

Dem Ministerium sei jedoch bewusst, dass die personelle Situation an Förderschulen derzeit generell angespannt ist, „und hat deshalb entschieden, für einen begrenzten Zeitraum eine Sondermaßnahme aufzulegen. Sie erlaubt es den Trägern der Waldorfförderschulen unter bestimmten Voraussetzungen, Lehrpersonal berufsbegleitend im Bereich Heilpädagogik zu qualifizieren. So können Lehrpersonen vorübergehend schon während ihrer Qualifizierung auf Grundlage einer befristeten Unterrichtsgenehmigung in den Klassen 1 bis 8 der Waldorfförderschule eingesetzt werden.“ Weitere Einzelheiten haben wir unten im Anhang zusammengefasst.

Jürgen Möller (Sprecher der Heilpädagogischen Schulen NRW), Stefan Sonnabend von der Georgschule sowie die SPD-Politikerinnen Anja Butschkau und Dilek Engin
Noch am Montag waren die Gesichter besorgt (v.l.): Jürgen Möller (Sprecher der Heilpädagogischen Schulen NRW), Stefan Sonnabend von der Georgschule sowie die SPD-Politikerinnen Anja Butschkau und Dilek Engin im Gespräch. © Martina Niehaus

Freude ist riesig

In der Georgschule in Dortmund-Brünninghausen knallten am Donnerstag die Sektkorken. „Das ist eine tolle Nachricht. Es gibt eine Regelung, auf die wir 20 Jahre lang gewartet haben. Alle haben sich unheimlich gefreut“, erzählt Geschäftsführer Stefan Sonnabend. Ein Sonderprogramm sei natürlich befristet. Doch jetzt habe man Zeit, eine langfristige Lösung zu finden. „Wir können jetzt wieder Stellen ausschreiben, und das werden wir auch tun.“ Er dankt allen, die sich auch auf politischer Ebene für die Waldorf-Förderschulen eingesetzt haben.

Jürgen Möller, Sprecher der Heilpädagogischen Schulen in NRW, sagt: „Die Leute hier haben wirklich gezittert. Sie glauben gar nicht, wie groß die Erleichterung ist.“ Mit der Übergangslösung sei er zufrieden. „Für einige Jahre sind wir auf der sicheren Seite.“ Danach müsse es weitergehen, das sei klar.

Unterschriftenlisten
Die Kinder und Jugendlichen hatten Unterschriften gesammelt, die sie der Ministerin persönlich überreichen wollten. Das ist jetzt nicht mehr nötig: Die Lehrkräfte dürfen bleiben. © Martina Niehaus (A)

Anja Butschkau, Landtagsmitglied der SPD, ist euphorisch. „Ist das nicht toll?“, fragt sie. Ganz wichtig sei ihr – neben der Perspektive für die Lehrkräfte –, dass auch die Jugendlichen mitbekommen hätten, dass sie etwas erreichen können. „Mit ihrer Unterschriftenaktion haben sie sich auf demokratische Weise gewehrt, und damit Erfolg gehabt. So etwas braucht unsere Demokratie!“

Die Bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dilek Engin, freut sich ebenfalls. „Wir haben damals auf die Missstände aufmerksam gemacht und sind jetzt sehr froh und erleichtert.“ Jetzt müsse nach Wegen gesucht werden, um alle Lehrkräfte langfristig im System zu halten. Die Kommunikation sei dabei das A und O – dieser Kritikpunkt bleibt weiter bestehen. „Es reicht nicht, immer nur zu reagieren. Man muss gewisse Dinge im Vorfeld bedenken.“

Bei aller Kritik, der das Schulministerium und auch Schulministerin Dorothee Feller zuletzt ausgesetzt waren, möchte Stefan Sonnabend eines betonen: „Man muss Frau Feller hier hoch anrechnen, dass sie eine großzügige Lösung gefunden hat, die auch seriös ist. Sie hat sich bewegt.“

  • Bei erfolgreichem Abschluss der heilpädagogischen Qualifizierung schließt sich eine befristete Unterrichtsgenehmigung zum Erwerb der erforderlichen Unterrichtspraxis an, die nach zwei Hospitationen und einem Kolloquium im Erfolgsfall in eine unbefristete Unterrichtsgenehmigung für den Einsatz in den Klassen 1 bis 8 der Waldorfförderschulen mündet.
  • Die Bezirksregierungen sind gebeten, auf die Schulträger zuzugehen und Lehrkräfte, die aktuell berufsbegleitend eine heilpädagogische Qualifizierung absolvieren und über eine befristete Unterrichtsgenehmigung verfügen, im Ergebnis so zu stellen, als hätte es die Sondermaßnahme bereits gegeben. In den Fällen, in denen das nicht möglich ist, werden die Bezirksregierungen prüfen, ob auf anderer Grundlage eine weitergehende Unterrichtsgenehmigung erteilt werden kann.
  • Mit dieser Sondermaßnahme ist keine Abkehr von dem ersatzschulrechtlichen Grundsatz verbunden. Die Sondermaßnahme ist befristet für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2026 vorgesehen.

Kampf um Waldorf-Lehrkräfte: „Ministerin redet sich um Kopf und Kragen“

Gianluca (15) und Pauline (18) haben eine Bitte: „Unsere Lehrer dürfen nicht weggehen!“

Eltern-Sprecherin der Waldorf-Förderschule: „Ich bin einfach fassungslos“