
© Felix Mühlbauer
Rote Straßenübergänge sorgen für Verwirrung – Wer hat welche Rechte?
Fußgängerüberweg
Auf der Rathausstraße wurde der Zebrastreifen durch eine rot markierte Fläche ersetzt. Auch auf der Bahnhofstraße gibt es eine. Über die Regeln sind sich nicht alle bewusst. Was gilt also?
Viel Diskussion und Verärgerung gibt es, seitdem zwei rote Bodenmarkierungen in Schwerte für die vorherigen Zebrastreifen Ersatz schaffen. Denn welche Regeln hier zu beachten sind, scheinen die wenigsten im Blick zu haben.
Das bemängeln auch Facebook-Nutzer, die unter unserem Artikel in der Kommentarspalte eine Diskussion um den Nutzen der roten Flächen führten. Während ein User diese befürwortet, sieht eine andere Userin schwarz für die Straßenübergänge, die aus ökologischen Gründen die Zebrastreifen ersetzen sollen.
„Bin ja auf den ersten Unfall gespannt“, schreibt sie, und spricht damit die Problematik der neuen Streifen an: Was sind dort eigentlich die herrschenden Verkehrsregeln?
Rote Markierungen bieten keine Rechte für Fußgänger
Tatsächlich hat die rote Fläche keine rechtliche Bedeutung. Im Gegensatz zu einem Zebrastreifen, bei dem der Fußgänger Vorrang vor Kraftfahrzeugen hat, kann die rote Markierung nur auf Fußgänger Aufmerksam machen. Ein offizielles Verkehrszeichen sind sie aber nicht und geben dem Fußgänger daher kein Recht, vor einem Kraftfahrzeug die Straße zu überqueren.
Die Befürchtung, es könne zu Problemen und gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen, begründet eine Facebook-Userin so: „Da es keine (Regel) gibt, denken vielleicht Fußgänger, sie können da unbeschwert rüber gehen und Autofahrer denken, sie haben Vorfahrt, was auch korrekt ist. Missverständnisse können zu Unfällen führen und wie reagieren Kinder da?“
Stadt wollte das Fällen mehrerer Bäume verhindern
Trotzdem hat sich die Stadt bewusst für die roten Fußgängerüberwege entschieden, und zwar aus ökologischen Gründen.
Hätte man die alten Zebrastreifen erneuern wollen, so hätten die nach einer bestimmten DIN-Norm beleuchtet werden müssen. Und das zu ermöglichen wäre nur möglich gewesen, wenn dafür in der Bahnhofsstraße die umliegenden Bäume gefällt worden wären. Die Stadt Schwerte wollte das zugunsten der Umwelt verhindern.
Sie geht dabei von der allgemein gültigen Rechtsauffassung aus, dass ein Zebrastreifen in einer 20km/h-Zone zu entbehren ist. „Deshalb haben wir uns entschieden, den Zebrastreifen zu entfernen“, erklärte die zuständige Dezernentin Bettina Brennenstuhl in der Planungsphase.
Erfahrungen aus anderen Kommunen sind ermutigend
Doch auch der ökologische Aspekt kann nicht alle besänftigen.
„Also ist der Ökologische Grund wichtiger als die bevorstehende Gefährdung im Straßenverkehr“, schließt ein weiterer Facebook-Nutzer und führt die Kontroverse fort.
Die neuen roten Fußgängerüberwege müssen sich also wohl erst noch bewähren.
Erfahrungswerte aus anderen Kommunen zeichnen bereits ein positives Bild: Ein solcher Fußgängerüberweg in einer 20er-Zone führe zu deutlicher Rücksichtnahme von Autofahren gegenüber Passanten, so Jenny Golombek, Leiterin des Ordnungsamtes.