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Riesen-Windräder in Ergste: Kreis will Entscheidung bis zum Jahresende
Windräder in Ergste
Was haben Windräder und Viehställe gemeinsam? Beide können nur in Außenbereichen genehmigt werden. Dort ist an der anvisierten Fläche ein Landschaftsschutzgebiet. Der Kreis muss entscheiden.
Alle Details und Spitzfindigkeiten, mit denen die Gegenseite argumentieren könnte, sollte er kennen: Einen externen Juristen hat die Kreisverwaltung Unna bei ihrer Entscheidung über die Riesen-Windräder eingeschaltet, die ein privater Investor am Ortsrand von Ergste aufstellen möchte. „Unser Bescheid muss nach Möglichkeit vor Gericht standhalten“, sagt Kreis-Baudezernent Ludwig Holzbeck. Denn egal, wie die Entscheidung auch ausfällt: Er muss damit rechnen, dass entweder der Windkraftanlagen-Betreiber oder aber die Gegner einer solchen Anlage dagegen klagen werden.
Genehmigung wie bei Viehställen nur im Außenbereich möglich
In ihrer Funktion als Sonderordnungsbehörde muss die Kreisverwaltung prüfen und entscheiden, ob in Ergste die fast 200 Meter hohen Windkraftanlagen zulässig sind, die beinahe die Größenordnung des Florianturms im Dortmunder Westfalenpark erreichen. Ein Problem: Es handele sich um sogenannte atypische Bauvorhaben, und die könnten nur im Außenbereich einer Kommune genehmigt werden, wie Ludwig Holzbeck erläutert. Dasselbe gelte beispielsweise für große Stallanlagen zur Viehhaltung. Die Frage sei deshalb: Wie stark ist der Eingriff durch die beiden Bauvorhaben?
Ein Landschaftsschutzgebiet ist die niedrigste Form des Schutzes
Die Politik in Schwerte hatte sie alle beide per Ratsbeschluss abgelehnt und dabei unter anderem mit der geplanten Lage in einem Landschaftsschutzgebiet argumentiert. „Ein Landschaftsschutzgebiet ist das einfachste, das niedrigschwelligste Schutzgut“, erläutert aber der Kreis-Baudezernent. Es sei kein generelles Ausschluss-Kriterium, sondern es müsse immer eine Einzelfall-Entscheidung getroffen werden.
Die Entscheidung soll bis zum Ende des Jahres beim Kreis fallen
Diese fällt nach Angaben von Ludwig Holzbeck noch nicht im Oktober oder November. „Ziel ist: Bis Ende des Jahres“, sagt er. Denn auf die lange Bank schieben lässt sich die Angelegenheit nicht. Es gebe eine gesetzliche Verpflichtung zur Entscheidung, erklärt der Dezernent. Sobald die nötigen Unterlagen vollständig beisammen seien, müsse der Kreis sein Votum abgeben. Insgesamt bleibe ihm eine Bearbeitungsfrist von einem halben Jahr: „Aber die wird unterbrochen durch Nachbearbeitungszeiten.“
Um diese Maßgaben zu erfüllen, hatte der Kreis die Stadt Schwerte und die anderen sogenannten Träger öffentlicher Belange bis zum Stichtag 15. September um ihre Stellungnahmen gebeten. „Wir haben alle Stellungnahmen bekommen“, berichtet Ludwig Holzbeck. Diese werden in Unna dahingehend gegengecheckt, ob alle Aspekte abschließend berücksichtigt sind. Parallel zu der internen Prüfung in Unna wurden die Stellungnahmen auch an den Antragsteller geschickt. Der sei gebeten worden, noch zu einzelnen Fachfragen Stellung zu nehmen.
Reinhard Schmitz, in Schwerte geboren, schrieb und fotografierte schon während des Studiums für die Ruhr Nachrichten. Seit 1991 ist er als Redakteur in seiner Heimatstadt im Einsatz und begeistert, dass es dort immer noch Neues zu entdecken gibt.
