Die 24-jährige Schwerterin (Symbolfoto) kann einen negativen PCR-Test vorweisen, muss ihre Quarantäne laut Kreis-Gesundheitsamt durchziehen.

© Reinhard Schmitz

Schwerterin muss in Corona-Quarantäne – ihre Freundin aus Dortmund nicht

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Corona-Quarantäne ist heute kein Problem mehr. Einfach nach drei Tagen testen lassen und es geht mit einem negativen Ergebnis zurück in die Freiheit. Doch das gilt nicht für eine Schwerterin.

Schwerte

, 04.08.2021, 15:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Anderthalb Corona-Jahre und ein Leben mit zahlreichen Einschränkungen haben viele Menschen mürbe gemacht, wenn dann auch noch offene Ungerechtigkeiten dazu kommen, wird es richtig frustrierend.

So ergeht es momentan einer 24-jährigen Schwerterin, die noch bis Freitag in Corona-Quarantäne leben muss. Zu unrecht, wie sie glaubt. Und zu einem denkbar unpassenden Zeitpunkt.

Vor zwei Wochen, am Freitag (23.7.) besucht die Schwerterin mit einer Dortmunder Freundin das Bermudadreieck in Bochum. In einer Gaststätte registrieren sich die beiden mit der Luca-App.

Folgenschwerer Anruf

Eine Woche später kam der folgenschwere Anruf. Das Gesundheitsamt der Kreises Unna meldete sich mit der bösen Nachricht. Die Gaststätte sei von einem Gast besucht worden, der kurz darauf positiv auf das Corona-Virus getestet worden sei.

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Deshalb müsse die Frau nun in Quarantäne. „Das war kein sehr netter Anruf“, sagt die Schwerterin, die ihren Namen nicht öffentlich nennen möchte. „Ich müsse sofort nach Hause fahren, dürfe nicht mehr einkaufen, sondern dürfe keinen Kontakt mehr haben.“

Auf die Frage, wann und wie sie sich „frei-testen“ könne, gab es die Antwort: „Gar nicht.“ Das verwirrte die Frau aus mehreren Gründen. Erstens, weil das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf seiner Internetseite das genaue Gegenteil vermeldet.

Quarantäne beenden

Dort steht: „Fällt das Ergebnis (des Tests, Anm. d. Red.) negativ aus, kann die Quarantäne sofort beendet werden.“ Mittlerweile hat sie einen negativen PCR-Test, doch wem kann sie den vorlegen?

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Die Quarantäne kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Denn die Schwerterin hat gerade den Arbeitsplatz gewechselt, und wollte sich gerade im neuen Job einarbeiten.

Der zweite Grund, warum die 24-Jährige verwirrt ist und warum sie sich ungerecht behandelt fühlt, ist das, was ihre Freundin erlebt hat. Die Dortmunderin war in derselben Gaststätte und ihr Aufenthalt dort wurde dem Dortmunder Gesundheitsamt gemeldet.

Nicht aussagekräftige Daten

Doch die Dortmunderin muss nicht in Quarantäne. Warum? Ein Anruf beim Gesundheitsamt Dortmund ergab, dass man dort die Daten der App als nicht aussagekräftig einstuft.

Die App gebe nicht an, ob die beiden zur gleichen Zeit wie der positiv Getestete in der Gaststätte waren und auch nicht, wann dieser Unbekannte positiv getestet wurde. Für das Dortmunder Gesundheitsamt lag kein Grund für eine Quarantäne vor.

Auf Nachfrage dieser Zeitung erläutert das Kreis-Gesundheitsamt: „Eine Freitestung ist nach der neuen Corona-Test- und Quarantäne-Verordnung nicht mehr möglich.“ Wer in Quarantäne müsse, hänge davon ab, wer als Kontaktperson gilt. Das jeweilige Gesundheitsamt vor Ort prüfe dazu jeden Fall individuell.