Eine Frau aus Schwerte geriet mit ihrem E-Scooter auf der Schützenstraße in eine Polizeikontrolle. Deswegen stand sie nun vor Gericht.

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Probefahrt mit E-Scooter endet für 50-jährige Schwerterin vor Gericht

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Eine 50-Jährige machte eine Probefahrt mit einem E-Scooter und geriet in eine Polizeikontrolle. Sie sei schockiert gewesen. Warum sie vor Gericht sogar in Tränen ausbrach, wurde der Richterin schnell klar.

Schwerte

, 19.09.2021, 16:35 Uhr / Lesedauer: 2 min

Am 5. Mai trifft eine 50 Jahre alte Frau in Schwerte einen Bekannten. Der bietet ihr einen E-Scooter zum Kauf an. Die Frau ist von dem Gefährt angetan, macht sich auf zu einer Probefahrt.

Um 19.20 Uhr gerät sie dabei auf der Schützenstraße in Schwerte in eine Polizeikontrolle. Die Beamten erkennen, dass der E-Scooter nicht versichert ist. Die Schwerterin ist völlig überrascht. Auf die Verkehrskontrolle folgt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Keine Reaktion auf schriftliches Angebot

Die Staatsanwaltschaft machte der Frau ein schriftliches Angebot, das Verfahren gegen eine Zahlung von 300 Euro einzustellen. Darauf reagierte die 50-Jährige allerdings nicht. Als Folge flatterte ihr nun ein Strafbefehl über 900 Euro ins Haus. Gegen diesen legte sie Einspruch ein und es kam zum Prozess im Amtsgericht Schwerte.

Dort wirkte die Angeklagte deutlich nervös. Sie zitterte und brach bereits vor Beginn des Prozesses in Tränen aus. Die Richterin wirkte beruhigend auf die Frau ein. Ihr würde hier nicht der Kopf abgerissen, so die Richterin. Was zunächst so aussah, als wäre die Schwerterin aufgrund ihres ersten Auftritts vor einem Gericht so unruhig, entpuppte sich letztlich als Angst vor dem Gefängnis.

50-Jährige ist bereits vierfach vorbestraft

Denn die Frau war bereits vierfach vorbestraft, wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt, Betruges, zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und auch einschlägig wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. 2015 war sie zu 180 Tagessätzen verurteilt worden. Da sie das Geld allerdings nicht aufbringen konnte, saß sie die Geldstrafe im Gefängnis ab. Da wolle sie nie wieder hin, erklärte die Frau im Gericht.

Um eine Freiheitsstrafe ging es an dem Tag aber auch gar nicht. Zu dem ihr vorgeworfenen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erklärte die Schwerterin, dass sie nicht gewusst habe, dass ein E-Scooter versichert sein muss. „E-Scooter, das war für mich so weit weg“, sagte die Frau.

Sie habe sich vorher nie mit diesen Geräten beschäftigt. Nach der Polizeikontrolle habe sie den Roller sofort in die Ecke gestellt und ihn nicht mehr angerührt. „Ich habe das Ding sofort wieder abgegeben. Ich war so schockiert.“

Summe des Strafbefehls ist laut Richterin zu hoch

Diese Fahrzeuge müssten versichert werden, weil oft schwere Unfälle mit ihnen passierten, erklärte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Dann ging es um die Findung einer passenden Strafe für die Angeklagte. Der Strafbefehl lautete 30 Tagessätze zu je 30 Euro. Das sei aufgrund der Tatsache, dass die Schwerterin Hartz-IV-Empfängerin ist, zu hoch, stellt die Richterin fest.

Als der Strafbefehl erlassen worden sei, war dem Gericht aber nicht bekannt, wie es um die finanzielle Situation der Frau stehe. Und so endete der Prozess letztendlich damit, dass die Richterin die 900 Euro im Strafbefehl halbierte.

Zu der Frage, warum die Angeklagte nicht auf die angebotene Einstellung gegen 300 Euro reagiert hatte, konnte die 50-Jährige nicht recht antworten. Sie akzeptierte die nun zu zahlenden 450 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

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