Positives Echo für Antrag der Gymnasien Fahrradstraße durch Schwerte nimmt erste Hürde

Idee einer Fahrradstraße durch Schwerte nimmt erste politische Hürde
Lesezeit

Der erste Schritt ist geschafft: Ein von den Schulgemeinschaften des Friedrich-Bährens-Gymnasiums (FBG) und des Ruhrtal-Gymnasiums (RTG) gemeinsam gestellter verkehrspolitischer Antrag hat den Ausschuss für Bürgeranregungen passiert und wird nun offiziell in einem der nächsten Fachausschüsse behandelt.

Heißt: Die Schwerter Politik wird sich mit dem Vorschlag einer Fahrradstraße befassen, die rund zwei Kilometer von Schwerte-Ost einmal quer durch die City führen soll. Geht es nach den beiden Schwerter Gymnasien, soll diese Fahrradstraße alsbald versuchsweise eingerichtet werden, unter anderem um die Situation für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Rad unterwegs sind, in diesem Bereich der Stadt zu verbessern.

Wie berichtet, umfasst der Vorschlag die Ostberger Straße im östlichen Bereich der Stadt, die Wittekindstraße, die in südwestlicher Richtung die B236 quert, den Nordwall, die Friedensstraße und den Westwall bis zur Hagener Straße.

Eine Karte zeigt die Straßen, die Fahrradstraßen werden sollen: die Ostberger Straße, die Wittekindstraße, den Nordwall, die Friedensstraße und den Westwall bis zur Hagener Straße in Schwerte.
Diese Straßenzüge sollen für den „Verkehrsversuch Fahrradstraße“ umgewidmet werden. © Screenshot

Verkehrsversuch unterliegt Prüfkriterien

Ein Schüler hatte den Antrag am Dienstag (14.5.) im Ratssaal noch einmal vorgetragen. Lehrerin Sonja Kalin vom Ruhrtal-Gymnasium zeigte sich nach der Sitzung, die sie von der Empore oberhalb des Saals verfolgt hatte, zufrieden mit der Entscheidung – auch wenn klar wurde, dass diesem Verkehrsversuch gewisse Prüfkriterien voranstehen werden.

So wies Planungsdezernent Christian Vöcks auf das ohnehin bereits vom Rat beschlossene Radverkehrskonzept aus dem Jahr 2023 hin, das die Prüfung und Konzeption einer Fahrradzone im Umfeld von FBG und Albert-Schweitzer-Schule (ASS) vorsehe. Der nun gestellte Antrag auf eine Fahrradstraße soll in diesem Zusammenhang ebenfalls geprüft werden.

Fahrradstraßen sind ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen. Ein Schild am Boden weist darauf hin.
Fahrradstraßen sind ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen. (Symbolbild) © picture alliance/dpa

In einem ersten Schritt soll es nun eine Verkehrszählung geben. Sei die Einrichtung von Fahrradstraßen doch nur dort sinnvoll, wo der Kfz-Verkehr einen täglichen Wert von 2.500 Fahrzeugen pro Tag nicht überschreite. Andernfalls seien Maßnahmen zu ergreifen, die den Verkehr reduzieren.

Wobei Grünen-Ratsmitglied Michael Rotthowe anmerkte, dass eine Fahrradstraße bei weniger als 2.500 Fahrzeugen pro Tag sinnvoll, bei 2.600 Fahrzeugen täglich aber nicht unmöglich wäre. „Das sollte schnell geprüft und gegebenenfalls schon versuchsweise umgesetzt werden“, sagte Rotthowe.

„Gut für die Anwohner und die Stadt“

Die SPD äußerte am Dienstagabend den Wunsch nach Bürgerbeteiligung. Die Strecke, die die beiden Schulen vorschlagen, sei ein langer Weg, die Anwohnerinnen und Anwohner sollten mitgenommen und informiert werden, hieß es.

Sascha Enders (CDU): „Inhaltlich bin ich bei der SPD. Es ist gut für die Anwohner, gut für die Stadt und wir haben eine Fürsorgepflicht für die Schüler. Ich bin auf die Ergebnisse gespannt.“

Der nächste Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität wird sich am 28. Mai (Dienstag) mit dem Thema befassen. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17 Uhr im Ratssaal der Stadt Schwerte.

Zum Thema

Fahrradstraße und Fahrradzone

  • Fahrradstraßen sind ausdrücklich für den Radverkehr vorgesehen. Auf den als Fahrradstraße gekennzeichneten Streckenabschnitten wird die gesamte Fahrbahn zum Radweg. Kraftfahrzeuge wie Autos und Motorräder sind nur geduldet, wenn es ein entsprechendes Zusatzschild „Anlieger frei“ oder „Kfz frei“ gibt. Kraftfahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit (maximal 30 km/h) fahren. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
  • Eine Fahrradzone umfasst, ähnlich wie eine Tempo-30-Zone, ein zusammenhängendes Gebiet mehrerer Fahrradstraßen. Es gelten die Regeln einer Fahrradstraße. Seit 2020 gibt es diese Einrichtungsform in der Straßenverkehrsordnung.
  • Unterschied: Im Verlauf von Fahrradstraßen haben Radfahrende in der Regel Vorfahrt. In Fahrradzonen bleibt es bei der Regelung „rechts vor links“ für alle Verkehrsteilnehmenden. Neben den abweichenden Verkehrszeichen ist auch die Markierung in der Regel unterschiedlich.