Osterfeuer in Schwerte Die Anmeldefrist für die Feuer läuft schon bald ab

Von Konrad Fernkorn
Osterfeuer in Schwerte: Anmeldungen sind noch möglich
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Zur Osterzeit werden wieder die Feuer in Schwerte entfacht: Der sehr beliebte Brauch muss allerdings angemeldet werden – und zwar noch bis zum 16. Februar. Die Zeit läuft also langsam aber sicher ab. Die Anmeldeformulare können online auf der Notfall-Homepage der Stadt Schwerte heruntergeladen werden.

So können Sie das Osterfeuer anmelden

Ausgedruckt und ausgefüllt können die Formulare beim Ordnungsamt im Rathaus II an der Konrad-Zuse Straße abgeben werden. Wer keinen Drucker zu Hause habe, könne sich das Formular auch vor Ort beim Ordnungsamt ausdrucken lassen, sagt Stadtsprecher Ingo Rous. Das ausgefüllte Dokument könne aber auch per E-Mail an jessica.winnik@stadt-schwerte.de gesendet werden.

Osterfeuer: Was beachtet werden muss

Zu beachten ist, dass bei erstmaliger Veranstaltung ein Lageplan mit eingetragenem Standort des Feuers eingereicht werden muss, darauf weist das Anmelde-Formular der Stadt hin.

Die offiziellen Infos, wer sich angemeldet hat und wo, werden erst nach Ablauf der Frist (16. Februar) von der Stadt Schwerte bekannt gegeben.

Aber warum ist ein Osterfeuer überhaupt genehmigungspflichtig? Dafür gibt es viele Gründe: Unter anderem sind Osterfeuer laut Naturschutzbund (Nabu) eine riesige Gefahr für Kleintiere, da diese den Osterfeuerhaufen als Unterschlupf oder als Brutstätte nutzen.

Außerdem muss beim Aufschichten des Brennguts auf genügenden Abstand zu Bäumen, Sträuchern und Häusern geachtet werden, damit durch Funkenflug kein unerwarteter Schaden eintreten kann. Ebenso spielen auch noch der Sicherheits-, Lärm- und Umweltschutz eine Rolle.

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