Neue Corona-Regeln: Das gilt ab dem 1. Oktober in Schwerte

Corona-Regeln

Am Freitag (1.10.) tritt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft, die einige Lockerungen verspricht. Unser Überblick zeigt, was sich durch die neuen Regeln in Schwerte verändert.

Schwerte

, 30.09.2021, 15:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Ab dem 1. Oktober können Schwerter wieder ohne Maske auf den Wochenmarkt gehen.

Ab dem 1. Oktober können Schwerter wieder ohne Maske auf den Wochenmarkt gehen. © Reinhard Schmitz

In Nordrhein-Westfalen gibt es ab Freitag (1.10.) eine neue Corona-Schutzverordnung. Mit den neuen Regeln, die erst einmal bis zum 29. Oktober gelten sollen, kommen einige Lockerungen. Was die neue Verordnung für Schwerte heißt, haben wir ihr in einigen Punkten zusammengefasst.

3G-Regel im Freien erst ab 2.500 Teilnehmern

  • Ab dem 11. Oktober müssen ungeimpfte Schwerter die Kosten für ihre Corona-Tests selbst bezahlen – ausgenommen sind Menschen, die sich aus gesundheitlichen Bedenken nicht impfen lassen können.

    Neue 6-Stunden-Regel für Feiern

  • Für Besuche im Marienkrankenhaus sowie in Schwerter Alten- und Pflegeheimen gilt weiterhin die 3G-Regel. Das gleiche gilt für Kulturveranstaltungen, Restaurant- und Kneipenbesuche sowie Sportveranstaltungen.
  • Im Freien gilt die Regel erst ab 2.500 Teilnehmern, sodass die Schwerter Biergärten und Open-Air-Veranstaltungen von der 3G-Regel größtenteils unberührt bleiben. Gleiches gilt für Diskotheken und andere Tanzveranstaltungen. Für Ungeimpfte reicht in diesen Fällen ein Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer ohne Impfschutz tanzen oder feiern möchte, kann neben einem PCR-Nachweis auch einen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als sechs Stunden ist.

    Keine Abstände und Trennwände in Restaurants

  • Auch in der Innengastronomie kommt es ab dem 1. Oktober zu weiteren Lockerungen. Die Schwerter Wirte sind nicht mehr dazu verpflichtet, Abstände und Trennwände zwischen den Tischen einzurichten. Das bedeutet auch, dass die Restaurants und Kneipen in Schwerte wieder ihre volle Kapazität ausnutzen können. Außerhalb der Sitz- oder Stehplätze gilt weiterhin die Maskenpflicht.
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  • Für die Schwerter Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gilt weiterhin, sich zweimal pro Woche in den Grundschulen und weiterführenden Schulen zu testen. Schüler ab 16 Jahren müssen zudem einen Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung als Testnachweis vorlegen, wenn sie außerhalb der Schule Veranstaltungen oder ähnliches besuchen.

    Lockerungen bei der Maskenpflicht

  • Auch bei der Maskenpflicht gibt es deutliche Lockerungen. Sie gilt nur noch in Bus und Bahn, im Einzelhandel und in Innenräumen mit Publikumsverkehr, sprich beispielsweise Restaurants. Im Freien fällt jegliche Maskenpflicht dagegen weg. So können Schwerter in Zukunft wieder ohne Maske auf den Wochenmarkt gehen.
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  • Ein letzter Punkt, der Schwerte wohl nicht betrifft, aber zur Komplettierung der Liste dient, bezieht sich auf Großveranstaltungen im Freien, also Stadionbesuchen, Konzerte und Festivals. Das Limit von 25.000 Zuschauern und die maximale Auslastung von 50 Prozent fallen weg. Solange der Veranstalter Sorge trägt, dass Gäste außerhalb ihres Platzes eine Maske tragen, können alle Sitzplätze genutzt werden. Findet die Veranstaltung drinnen statt, können 5.000 Plätze sowie die Hälfe der übrigen Kapazität genutzt werden.