Nachverfolgung bei Restaurants und Co. - Wann muss ich in Quarantäne?

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Nachverfolgung bei Restaurants und Co. - Wann muss ich in Quarantäne?

rnCoronavirus in Schwerte

Ob im Restaurant oder beim Friseur: Überall muss man seine Kontaktdaten hinterlassen. Wer aber wird angerufen, wenn ein Infizierter mit ihm im Restaurant saß? Das sagt das Gesundheitsamt.

Schwerte

, 04.07.2020, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nicht nur die Maske gehört zum Besuch im Restaurant oder der Kneipe mittlerweile fest dazu. Denn noch bevor der Kellner die Bestellung aufnimmt, gibt es für die Gäste ein Formular, in das Namen und Kontaktdaten der bewirteten Personen eingetragen werden müssen. Die Gastronomiebetriebe sind dazu verpflichtet, diese Listen mindestens 14 Tage lang aufzubewahren, damit Infektionsketten zurückverfolgt werden können.

Von welchen Personen aber werden diese Daten tatsächlich angefordert, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt eine infizierte Person im Restaurant saß? Muss ich direkt einen Corona-Test machen, wenn ein Erkrankter an einem anderen Tisch gesessen hat?

Für die Nachverfolgung ist das Gesundheitsamt zuständig

Bei der Stadt Schwerte verweist man auf Anfrage unserer Redaktion darauf, dass das Ordnungsamt bei der Rückverfolgung der Infektionsketten zwar unterstützend tätig sei, man dabei jedoch nach den Vorgaben des Gesundheitsamts des Kreises Unna handele. Das wiederum legt die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW zugrunde, die in Paragraph 14 die Regelungen für die Gastronomie beschreibt. Wer genau bei der Rückverfolgung kontaktiert werden soll, wird jedoch auch hier nicht konkret gesagt.

„Grundsätzlich schauen wir uns den Einzelfall an und machen uns ein genaues Bild von dem Umständen“, erklärt Max Rolke aus der Pressestelle der Kreisbehörde. Die möglichen Infizierten werden Kategorien zugeordnet. In Kategorie I fällt, wer mindestens 15 Minuten lang Face-to-Face-Kontakt mit der infizierten Person hatte. Sprich: Wer mit dem Erkrankten an einem Tisch saß. Diese Personen werden umgehend von den Behörden kontaktiert und müssen sich auf das Coronavirus testen lassen.

Ermittlung des Infektionsrisikos

„Wir schauen uns aber die gesamten Aufzeichnungen an und sprechen mit dem Restaurantbetreiber“, so Rolke. Dann gelte es zu ermitteln, welche Kontaktpersonen in die Kategorie II fallen, denen ein geringes Infektionsrisiko zugeordnet wird. „Dafür sprechen wir dann natürlich auch mit der infizierten Person. Hat man sich beispielsweise mal umgedreht zum Hintertisch und kurz mit den Leuten gesprochen? Hat man sich beim Weg auf die Toilette noch mit anderen Personen unterhalten?“

Auch diese Personen werden dann von Mitarbeitern des Gesundheitsamts kontaktiert. „Das heißt nicht, dass die direkt in Quarantäne müssen. Erstmal wird danach gefragt, wie sie sich fühlen und ob es irgendwelche Anzeichen für eine Infektion gibt.“

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Auch bei anderen Betrieben wie beispielsweise Friseuren gehe man individuell vor: „Entscheidend ist erstmal, ob der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wurde“, erklärt Rolke. Dann versuche man herauszufinden, ob man sich beispielsweise mit der Person auf dem benachbarten Friseurstuhl unterhalten habe. „Wir rufen aber nicht an, wenn man am anderen Ende des Salons gesessen hat.“