Jürgen Paul hatte sich über das lange Hin und Her geärgert. Zukünftig soll das in Schwerte nicht mehr passieren.

© Martina Niehaus

Nach Konto-Ärger: Unbürokratische Lösung für Flüchtlinge ist gefunden

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Weil er bei bei der Kontoeröffnung für eine Geflüchtete aus der Ukraine auf Probleme stieß, hat sich Jürgen Paul über die Sparkasse geärgert. Für die Zukunft gibt es jetzt eine Lösung.

Schwerte, Kreis Unna

, 30.04.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Er hatte sich geärgert: Jürgen Paul (65) aus Schwerte wollte für eine geflüchtete Ukrainerin ein Konto eröffnen. Das Prozedere scheiterte bei der Sparkasse, weil ein wichtiges Ausweisdokument fehlte. Das sollen Geflüchtete, die sich bei der Stadt anmelden, jetzt automatisch dort erhalten.

Svitlana V. (46) und ihre kleine Tochter Oksana (11) waren mit dem sogenannten Bürgerpass aus Kiew geflüchtet – einem Pass in kyrillischer Schrift. Für eine Kontoeröffnung verlangt die Schwerter Sparkasse zusätzlich eine Art Übersetzung in die romanische Sprache: eine „Erweiterte Meldebescheinigung“.

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Doch das Dokument hatte bei der Stadt niemand für Svitlana V. ausgestellt. Offenbar war nicht klar, dass es bei der Sparkasse benötigt wird. Der Ärger um die Kontoeröffnung hat also jetzt eine Lösung herbeigeführt: „Diese Meldebescheinigung wird allen Geflüchteten, die mit einem Bürgerpass mit kyrillischer Schrift einreisen, beim Bürgerservice bei der Anmeldung automatisch ausgestellt“, erklärt Stadtsprecher Ingo Rous auf Anfrage am Freitag (29.4.). „Das läuft also alles.“

Der ukrainische Reisepass und der ukrainische Personalausweis sind ohne Zusatz ausreichend – weil sie in beiden Schriftarten verfasst werden.

Institute verlangen unterschiedliche Dokumente

Jürgen Paul hat trotzdem bei einem anderen Geldinstitut ein Konto eröffnet – ohne die erweiterte Bescheinigung. Es ist also offensichtlich so, dass die Institute das unterschiedlich handhaben.

So erklärt Graziella Strothmüller von der Unternehmenskommunikation der Dortmunder Volksbank eG auf Anfrage: „Wir eröffnen Konten für geflüchtete Menschen, die sich während der Dauer eines Asylverfahrens in unserem Geschäftsgebiet aufhalten und eine feste Wohnanschrift haben.“ Für die Kontoeröffnung benötigten diese Menschen ein reguläres Pass- oder Ausweisdokument oder ein sogenanntes Passersatzpapier.

Volksbank: Nachweis des Wohnortes zählt

„Die in der Ukraine wohl weit verbreitete Identity Card, eine Art Personalausweis, wird als Passersatzpapier zeitlich befristet und bis zum 23. Februar 2023 anerkannt.“ Neben der Legitimation sei der Nachweis des aktuellen Wohnortes zwingend erforderlich. „Es ist allerdings ausreichend, wenn sich die aktuelle Anschrift aus einem amtlichen Dokument ergibt“, so Strothmüller. Dies seien neben der Meldebescheinigung beispielsweise auch Dokumente der städtischen Behörden wie:

  • Bescheinigungen über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)
  • Bescheinigung über die Weiterleitung eines Asylsuchenden (BÜWA)
  • Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel
  • Ankunftsnachweis

Eine Bescheinigung über einen Aufenthaltstitel hatte Jürgen Paul bei der Sparkasse ebenfalls vorgelegt – doch die sei nicht ausreichend, hatte Sparkassenchef Ulrich Bartscher gesagt.

Und wenn jemand ganz ohne Pass ankommt? Denn es passiert durchaus, dass Menschen in Kriegssituationen überstürzt ihr Heim verlassen. Dazu sagt die Volksbank-Sprecherin: „Das ist bei Geflüchteten aus der Ukraine grundsätzlich möglich. Allerdings benötigen wir dann ein Dokument einer deutschen Behörde, zum Beispiel eine Melde-, Fiktions- oder Anlaufbescheinigung.“