Wenn verschiedene Nationalitäten aufeinandertreffen, kann es aufgrund der Sprachen schon einmal zu Missverständnissen kommen. Manchmal mit unangenehmen Folgen. So wie im Fall eines 46 Jahre alten Griechen aus Schwerte. Er sitzt derzeit wegen Körperverletzung für dreieinhalb Jahre im Gefängnis.
Dort äußerte er am 23. Juni einem Mitarbeiter gegenüber „Was geht Malaka". Der Mitarbeiter meldete das daraufhin der Gefängnisleitung und es erging Anzeige wegen Beleidigung. Im Amtsgericht Schwerte stellte der 46-Jährige klar: „Es war nicht böse gemeint." Er erklärte, dass der griechische Ausdruck je nach Verhältnis zum Empfänger verschiedene Bedeutungen habe.
Inhaftierter zeigt Einsicht
Kenne man eine Person schon länger, stehe das Wort für „Kumpel“. Nenne man hingegen einen Fremden Malaka, sei die Übersetzung unter anderem „Wichser“ und damit eine Beleidigung. Der Angeklagte erklärte, vorher ab und zu mit dem Mitarbeiter Späßchen gemacht zu haben. Er gab jedoch zu, es mit dem Begriff übertrieben zu haben. Er sei eben nicht mit dem Mitarbeiter befreundet.
Aufgrund seiner Verlegung in eine andere JVA habe er sich nicht mehr beim Betroffenen entschuldigen können, gab der Schwerter an. Das alles täte ihm sehr leid. Einsicht und Geständnis sprächen für den 46-Jährigen, so die Richterin.
Strafschärfend wirkten hingegen fünf Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Unterschlagung sowie Trunkenheitsfahrt und die Tatsache, dass der Schwerter die Straftat im Gefängnis begangen hatte. 900 Euro Geldstrafe lautet am Ende das Urteil. Es ist bereits rechtskräftig.