Der Vonovia gehören 572 Wohnungen in Schwerte. Auch über die Vereinbarung der Mietminderung hinaus, die bereits ausgelaufen ist, unterstützt die Gesellschaft ihre Mieterinnen und Mieter.

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Miete in Corona-Zeiten: Auch nach einem Jahr sind Vermieter hilfsbereit

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Für viele Menschen bleibt die Corona-Situation auch nach dem Lockdown prekär. Wie viel Rücksicht erfolgt vonseiten der Wohnbaugesellschaften in Sachen Mieterhöhung? Wir haben nachgefragt.

Schwerte

, 08.08.2021, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Corona-Pandemie ist noch längst nicht überstanden. Viele Menschen waren oder sind von starken finanziellen Einbußen betroffen. Eine Unterstützung für die Betroffenen: Viele Wohnbaugesellschaften erließen im Jahr 2020 ihren Mietern die Mieterhöhungen oder boten andere Hilfestellungen an.

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Gesellschaften wie die LEG oder Vonovia haben im Frühjahr und Sommer 2020 aus Solidarität mit den Mieterinnen und Mietern für mehr als ein Vierteljahr die Mieterhöhungen nach § 558 BGB ausgesetzt. Für den Sommer letzten Jahres geplante Mieterhöhungen wurden auf den Herbst letzten Jahres verschoben. Doch wie sah es danach für Schwerter Mieterinnen und Mieter aus? Im Herbst 2020 kam es zum nächsten Lockdown, der sich bis ins Frühjahr 2021 zog.

Kaum neue Anfragen nach Corona-bedingten Stundungen

„Ein dauerhafter Stopp jeglicher Mieterhöhung war nicht vorgesehen“, sagt LEG-Sprecher Nils Roschin. Doch der sei auch nicht notwendig, denn die Lage habe sich zwischenzeitlich vielerorts wieder entspannt. „Das haben wir auch daran gemerkt, dass wir kaum noch neue Anfragen nach Corona-bedingten Stundungen oder Ratenzahlungen erhalten.“ Hinzu komme die Tatsache, dass ohnehin weniger als ein Prozent der Mieterinnen und Mieter der LEG Mieten gestundet oder Ratenzahlungen vereinbart hätte.

Die Vonovia folgte einer ähnlichen Linie. „Wir haben zwischen Juni und September 2020 über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus grundsätzlich auf Mieterhöhungen nach § 558 BGB verzichtet sowie mögliche Klagen auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung aus Vormonaten ausgesetzt“, sagt Vonovia-Sprecherin Bettina Benner.

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Und auch über die Aussetzungen hinaus versuche man, die Mieter möglichst zu unterstützen. „Wir weisen in allen Ankündigungs- und Abrechnungsschreiben unverändert auf die Corona-Situation und auf ein Kontaktangebot hin, sofern vor allem Corona-bedingt mieterseitig Schwierigkeiten bei Mietzahlung erwartet werden.“ In diesem Fall kümmere sich das Härtefallmanagement um eine Lösung das Problems. Und auch Sozialmanager, Objektbetreuer und Mitarbeiter im Forderungsmanagement stünden zur Verfügung.

Direkte Vereinbarungen konnten getroffen werden

Doch auch im Falle der Vonovia gelte laut Bettina Benner: Nur ein kleiner Anteil der Mieterinnen und Mieter habe sich aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten im Rahmen der Pandemie gemeldet. Rund zwei Prozent waren es für das Jahr 2020/2021. „In den allermeisten Fällen konnten wir direkt Vereinbarungen zur Stundung und Ratenzahlungen vereinbaren. Der Großteil unserer Mieterinnen und Mieter zahlt pünktlich die vereinbarte Miete.“

Der neue Wohnkomplex der GWG an der kleinen Märkischen Straße: Trotz hochmoderner Anlage ist die Miete erschwinglich.

Der neue Wohnkomplex der GWG an der kleinen Märkischen Straße: Trotz hochmoderner Anlage ist die Miete erschwinglich. © GWG Schwerte

Und wie sieht es mit den Genossenschaften aus? „Wir haben eigentlich gar keine Einschränkungen gehabt, denn die Miete beträgt bei uns im Schnitt ohnehin sechs Euro pro Quadratmeter“, sagt Birgit Theis von der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft Schwerte. Es habe nur sehr wenige Fälle gegeben, bei denen eine Stundung beantragt wurde. „Wenn ein Härtefall besteht, kümmern wir uns aber ohnehin um eine Lösung.“

Viele Mieter seien es nicht gewesen, die Probleme hatten, ihre Miete zu zahlen, so sagen es einige der in Schwerte vertretenen Wohnungsbaugesellschaften.

Viele Mieter seien es nicht gewesen, die Probleme hatten, ihre Miete zu zahlen, so sagen es einige der in Schwerte vertretenen Wohnungsbaugesellschaften. © picture alliance/dpa/dpa-tmn

In solchen Fällen seien zunächst die Sachbearbeiter gefragt, die auf die Mieterinnen und Mieter zugehen. „Es ist ja unser größtes Interesse, die Mieter zu halten. Und es gab viele, die hatten gar kein Einkommen mehr.“ Doch auch in dieser Lage sei man sich einig geworden. „Für eine Genossenschaft ist das aber sicherlich auch entspannter als für große Unternehmen.“

Erweiterter Mieterschutz auch bei Modernisierungen

Für einen erweiterten Mieterschutz, der auch über die Grenzen der Pandemie hinausgeht, wurde zudem im Juli ein Leitfaden für das Härtefallmanagement nach Modernisierungen herausgegeben. Dieser wurde gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund sowie der LEG und Vivawest festgesetzt.

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Das bedeutet im Klartext: Erfolgt eine Modernisierung, die sich eine Mieterin oder ein Mieter im Anschluss nicht mehr leisten kann, werden individuelle Lösungen für Betroffene gefunden. Entweder eine Mietminderung kann vereinbart oder eine günstigere Wohnung gefunden werden. Damit wolle man auch der Gentrifizierung entgegenwirken – also einer Aufwertung und Modernisierung eines Viertels, das dadurch so teuer wird, dass es die ursprünglichen Anwohner aus den Wohnungen vertreibt.