
© Heiko Mühlbauer
Maskenpflicht in den Schwerter Schulen: Was gilt im neuen Schuljahr?
Fragen und Antworten
Schwerter Schüler müssen künftig auch im Unterricht die Masken tragen – es gibt aber Ausnahmen. Welche Regeln gelten zum Schulstart? Drei Schulleiter beantworten die wichtigsten Fragen.
Am Mittwoch geht es nach gut sechs Wochen Sommerferien wieder los an den Grund- und weiterführenden Schulen in Schwerte. Fest steht, dass die Kinder und Jugendlichen ihren Schulalltag bis auf Weiteres die strikte Maskenpflicht einhalten müssen.
Es gibt aber Unterschiede zwischen den verschiedenen Schulformen, Ausnahmeregeln – und je nach Schule natürlich auch unterschiedliche Gegebenheiten, etwa wenn es um Einbahnstraßenregelungen oder Desinfektionsmöglichkeiten geht.
Was also gilt bald für die Schwerter Schüler? Wie gut sind die Schulen vorbereitet? Und was passiert mit Schülern, denen es plötzlich schlecht geht? Jürgen Priggemeier (Gesamtschule Gänsewinkel), Heiko Klanke (FBG) und Julia von Halen (Heideschule) stehen Rede und Antwort.
? Wie sieht die Maskenpflicht aus – Wo muss die Maske getragen werden, wo darf sie abgenommen werden?
Bis zum 31. August soll vorerst die Maskenpflicht auf dem Gelände, im Gebäude und auch im Unterricht gelten.
Für Grundschulen gelten aber Ausnahmen: Die Jahrgänge 1 bis 4 dürfen den Mund-Nasen-Schutz abnehmen, sobald sie auf ihren festen Plätzen im Klassenraum sitzen. „Die Kinder kommen mit der Maske aufs Gelände, müssen sich am Eingang die Hände desinfizieren oder waschen und gehen zur Klasse. Wenn sie dann sitzen, darf die Maske in die Tasche wandern“, erklärt Julia von Halen, Rektorin der Heideschule, die Regelungen für Grundschüler.
? Wie sieht man die Regelung der Landesregierung an den Schulen?
Heiko Klanke, Schulleiter des Friedrich-Bährens-Gymnasiums, muss mit seinen Schülern noch strenger sein. Denn für weiterführende Schulen gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. „Das ist sehr konsequent und verantwortungsbewusst. Aber es wird eine besondere Herausforderung mit bis zu 30 Schülern im Raum bei den Temperaturen“, sagt er. Glücklicherweise ende der Unterricht in den ersten Tagen schon um 13.05 Uhr, der Nachmittagsunterricht entfällt.
Jürgen Priggemeier von der Gesamtschule Gänsewinkel ist froh, dass die Schüler auch nach den Ferien weiter unterrichtet werden können. „Das ist wichtig, diese Sicherheit brauchen wir.“ Zu viel Unterrichtszeit sei in den vergangenen Monaten durch die Coronakrise verloren gegangen – zu Lasten der Schüler.
? Ändern sich die Unterrichtszeiten oder gibt es versetzte Mittagspausen?
An der Gesamtschule gibt es auf dem Schulhof abgetrennte Bereiche für die einzelnen Jahrgänge, erklärt Priggemeier. Dort werden die Schüler auch von den Lehrern abgeholt und im Anschluss wieder hingebracht – in der Regel zwischen 7.35 und 7.55 Uhr. Und dadurch komme es automatisch zu Verschiebungen. „Die Klassen treffen sich untereinander kaum“, so Priggemeier.
So ähnlich laufe es auch am FBG. Feste versetzte Zeiten seien allerdings kaum realisierbar, so Schulleiter Klanke: „Wir haben 800 Schüler. Den Kurs, den wir vor den Ferien gefahren sind, dass alle einzeln und zu unterschiedlichen Zeiten kommen und gehen, das wird nicht funktionieren.“ Und genau dafür sei die Maskenpflicht ja unter anderem auch da. Was man aber mache am FBG: Wenn die Lehrer merken, dass die Schüler erschöpft sind, gibt es natürlich kurze Pausen und man geht raus.
? Welche Desinfektions-Möglichkeiten gibt es in den Schulen?
Natürlich am Eingang und auf den Fluren. In der Gesamtschule beispielsweise gebe es in allen Klassenräumen Desinfektionsmittel für Hände und Tische. Und am Gymnasium habe die Stadt in den Ferien weitere Klassenräume mit Waschbecken ausgestattet. Für die Heideschule kann Julia von Halen sagen: „Es besteht keine Pflicht zur Desinfektion bei den Kleinen. Einige Eltern wollen das nicht. Aber dann müssen die Hände gewaschen werden, das ist Pflicht.“ Stellvertretend für die Maskenpflicht im Unterricht habe man außerdem ein neues Sitzkonzept geschaffen: „Die Schüler sitzen jetzt in Reihen hintereinander - nicht mehr sich gegenüber an Gruppentischen. In den Räumen können wir den Abstand halt einfach nicht wahren. So große Räume hat keine Schule der Welt.“
? Was passiert, wenn es einen Corona-Fall gibt?
Hier sind die Regeln auch nach den Sommerferien noch die gleichen: „Wir als Schulleiter haben die Pflicht, uns beim Schulträger und beim Gesundheitsamt zu melden“, erklärt Julia von Halen. Das Kreisgesundheitsamt entscheide dann für jeden Fall individuell die weitere Vorgehensweise.
? Wer die Maske nicht trägt soll in letzter Konsequenz den zeitweiligen Schulverweis erhalten - wird das durchgesetzt?
„Ja natürlich“, sagt Heiko Klanke für das Gymnasium an der Ostberger Straße. „Es handelt sich um einen Verstoß, da habe ich auch gar keinen Spielraum.“ Der Schüler werde dann suspendiert und dürfe nicht zur Schule kommen. Das sei jedoch auch in allen anderen Situationen so, bei denen Schüler konsequent gegen Anordnungen verstoßen.
? Was sagen Eltern zu der Landesverordnung?
Die Schwerterin Stefanie Krüger-Peter spricht stellvertretend für die Landeselternkonferenz NRW. In einer Pressemitteilung heißt es: „Es scheint, dass man in Landesregierung und Politik noch nicht mehrstündig mit einer Maske habe arbeiten müssen. Sonst hätte man die Folgen wie Kopfschmerzen, Konzentrationsverlust, Schwindel, Verkeimung und viele weitere inzwischen bekannten Probleme durch dauerhaftes Maskentragen schon selbst erlebt.“ Man spreche sich generell gegen eine dauerhafte Maskenpflicht aus, das sei im Unterricht definitiv der falsche Weg.
Aus tiefster Liebe zum Ruhrgebiet bin ich gerne immer und überall auf der Suche nach Geschichten – für Kultur, Kindergärten und Schulen, Umwelt, Politik und alles, was Menschen sonst noch beschäftigt.
