Autofahrer (24) bringt Biker zum Sturz: „Schwerer Schock“ Der Fall landet beim Amtsgericht

Körperverletzung: 24-Jähriger soll Motorrad Vorfahrt genommen haben
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Am 14. September 2024 ist ein 24-Jähriger mit seinem Auto in Schwerte unterwegs. Nahe seiner Wohnung in Ergste trifft der Mann auf einen Motorradfahrer. Diesem soll er an einer Kreuzung die Vorfahrt genommen haben. Dadurch soll der Motorradfahrer die Kontrolle über sein Bike verloren haben und gestürzt sein. Der Zweiradführer soll einen schweren Schock davongetragen haben.

Fahrlässige Körperverletzung

Einige Zeit später ging dem Autofahrer ein Strafbefehl über 1400 Euro Geldstrafe zu. Vorwurf: fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr wegen des Schockzustands des Bikers. Der 24-Jährige bezahlte das Geld. Obwohl die Angelegenheit damit erledigt schien, landete der Mann dennoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts Schwerte.

Wieso? Aus der Prozessakten ergab sich, dass der Angeklagte zwar den Betrag bezahlt, nicht jedoch den Antwortbogen bezüglich einer Annahme des Strafbefehls oder einer Einspruchseinlegung dagegen eingereicht hatte.

„Ich habe es abgeschickt, ganz sicher“, beteuerte der Mann im Gericht. Die Richterin entschied schließlich, in der geleisteten Strafzahlung die fehlende Antwort zu sehen. Sie stellte das Verfahren gegen den Schwerter endgültig ein. Der wirkte erleichtert, atmete hörbar aus.