„Wie ein wilder Stier“ 21-Jähriger geht am Schwerter Bahnhof auf Busfahrer los

„Wie ein wilder Stier“: 21-Jähriger geht am Bahnhof auf Busfahrer los
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Eigentlich will ein Busfahrer am Vormittag des 23. September vergangenen Jahres nur eine Pause nutzen, um sich am Schwerter Bahnhof etwas zu essen zu kaufen. Da ahnt er noch nicht, dass er an dem Tag eine schmerzhafte Begegnung machen wird. Gerade als er das Bahnhofsgebäude verlassen will, trifft er auf einen 21-Jährigen. Ein Wortwechsel entsteht zwischen den beiden Männern. Dann fliegen auch schon die Fäuste.

Es kommt zum Polizeieinsatz und später zum Prozess am Amtsgericht Schwerte. Der 21-Jährige muss sich wegen Körperverletzung verantworten. Er selbst sagt aus, aus Versehen mit dem Fremden zusammengestoßen zu sein.

„Beide Seiten konnten es nicht einfach ignorieren. Es gab ein Wortgefecht. Dann kam es zum Schlag meinerseits. Ich habe ihn zum Glück nicht getroffen.“ Der Angeklagte betont, dass es lediglich einen Faustschlag und keine Schubserei gegeben habe.

„Wie ein wilder Stier“

Die Aussage des als Zeugen geladenen Busfahrers kling da schon etwas anders: „Er stand in der Tür. Er hat mich blockiert. Er sagte, ‚du kommst hier nicht raus‘.“ Irgendwie habe er sich an dem Mann vorbeigeschoben, so der 54-Jährige. Der Schwerter habe ihn daraufhin von hinten geschubst.

„Ich habe mich umgedreht. Da kam seine Faust Richtung mein Gesicht. Ich konnte ausweichen. Das ist noch zweimal passiert. Er ist wie ein wilder Stier gewesen. Passanten haben gesagt, ‚er läuft hier schon die ganze Zeit aggressiv rum‘.“

21-Jähriger entschuldigt sich

Aufgrund einer kurz zuvor durchgeführten Operation sei er am Oberkörper sehr empfindlich gewesen, berichtet der Geschädigte. Daher seien durch die ruckartigen Ausweichbewegungen Schmerzen entstanden. „Das war schon herbe.“ Eine Woche sei er krankgeschrieben worden.

Der Angeklagte bleibt auch nach der Aussage des Geschädigten dabei, dass es nur einen Schlag und keine Schubserei gegeben habe. Vor Gericht entschuldigt er sich bei dem 54-Jährigen. Etwas, das das Gericht bei der Urteilsfindung positiv berücksichtigt.

Sieben Vorstrafen

Negativ fallen hingegen sieben Vorstrafen ins Gewicht – unter anderem wegen Körperverletzung, des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Widerstands gegen Polizisten. Die Richterin glaubt dem Zeugen am Ende mehr, als dem Angeklagten. Sie verurteilt den Schwerter zu vier Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Jetzt muss der Angeklagte 1000 Euro an das Tierheim in Schwerte zahlen und sich regelmäßig mit einem Bewährungshelfer treffen.

Der 21-Jährige versucht während des Prozesses, sein Verhalten mit ADHS zu begründen. „Viele Menschen haben ADHS. Das ist kein Freifahrtschein“, so die Richterin. An der Strafe ändert das nichts.