Am Masten des Verkehrsschilds an der Letmather Straße sind noch die Reste des Teppichklebebands zu erkennen, das Unbekannte nachts quer über die Fahrbahn gespannt hatten. © Reinhard Schmitz

Nächtliches Hinderniss

Klebeband über die B236 in Ergste gespannt – Dafür könnte es fünf Jahre geben

Stabiles Klebeband, in 1,50 Meter Höhe über die B236 gesperrt – nachts, im Nichts zwischen Ergste und Letmathe. Dieser Fall beschäftigt die Polizei. Wie ist der Stand? Was droht dem Täter?

Ergste

, 04.02.2020 / Lesedauer: 3 min

Es ist weiter ein Rätsel: Wieso war in der Nacht auf Freitag Teppichklebeband zwischen zwei Verkehrsschildern gespannt – einmal quer über die Bundesstraße? Eine Autofahrerin hatte gegen 2.30 Uhr die Polizei informiert: Weit hinter dem Ortsausgang Ergste, sogar weit hinter der JVA, sei da am Ausgang der Rechtskurve vor der Einmündung zum Reit- und Fahrverein Letmathe eine Barriere.

Daraufhin nahm die Polizei die Ermittlungen auf.

Wie ist der aktuelle Stand?Leider gebe es weiterhin keine Hinweise, erklärte Polizeisprecherin Vera Howanietz (Unna). Hinweise nehme weiterhin die Wache Schwerte entgegen – unter der Telefonnummer (02304) 921-3320.Wie häufig sind solche Fälle?Genaue Zahlen hat Howanietz zwar nicht zur Hand. Sie erklärt allerdings: „Das kommt leider immer wieder mal vor.“ Man könne hier „nur von Glück reden, dass nichts passiert ist“, dass niemand verletzt worden sei.Warum denn das? Da war doch nur ein Klebeband über die Straße gespannt.„Nur“? Das sieht die Polizei ganz anders. Das sei keine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Wenn es um den „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ gehe, sei im Gesetzestext aus gutem Grund explizit das „Bereiten von Hindernissen“ erwähnt, verdeutlicht Howanietz.

Zwischen den Einmündungen Am Silbersiepen und Am Herlingsen war das Doppelklebeband quer über die Letmather Straße gesperrt. © Reinhard Schmitz

Was droht denn jemandem, dem so eine Tat nachgewiesen wird?Darüber entscheidet natürlich nicht die Polizei, sondern die Justiz. Das Strafmaß richtet sich zudem nach den Folgen. Also: Gab es überhaupt einen Schaden? Hat ein Autofahrer aus Schreck das Steuer herumgerissen und ist in die Böschung oder die Leitplanke gefahren? Hat womöglich ein Motorradfahrer solch eine Barriere übersehen und ist regelrecht vom Sattel gerissen worden, ist schwer verletzt oder getötet worden? All das ist in Ergste nicht passiert. Dennoch unterstreicht die Polizei: Das könne aber passieren, wenn etwas über die Fahrbahn gespannt sei. Nicht ohne Grund gibt das Gesetz vor, man könne jemanden „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestrafen“.Welche Priorität hat solch ein Fall für die Polizei?Zunächst einmal dieselbe wie jede andere Straftat, aber eben mehr als Ordnungswidrigkeiten. Eine Prioritäten-Liste von Mord bis zum Handtaschenraub gebe es so aber bei der Polizei nicht, unterstreicht Howanietz: „Die Wertigkeit eines Deliktes legen wir als Polizei ja auch nicht fest. Das ist Aufgabe der Gerichte.“

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