Im Sommer vergangenen Jahres bezieht eine 19-Jährige 967,42 Euro zu viel vom Jobcenter. Sie reicht einen Arbeitsvertrag nicht ein. Damit begeht sie einen Betrug und es kommt zum Prozess im Amtsgericht Schwerte.
Die Angeklagte behauptet, den Vertrag rechtzeitig vorgelegt zu haben. Sie verstrickt sich in Widersprüche. Erst gibt sie an, den Vertrag in den Briefkasten des Jobcenters eingeworfen zu haben. Später sagt sie, das Dokument geschickt zu haben. Und: Die 19-Jährige gibt an, den Vertrag am 11. Mai unterschrieben zu haben. In einem Telefonat mit dem Jobcenter am 25. Mai hatte sie angegeben, nicht zu wissen, ob sie überhaupt einen Vertrag bekäme.
Schon vorher auffällig
Am Ende erklärt das Gericht die Angeklagte nach Jugendstrafrecht des Betruges für schuldig und erlässt eine Betreuungsweisung. Damit muss die Frau regelmäßige Treffen mit Betreuern einhalten. Für sie eine Chance, ihr Leben in den Griff zu bekommen, denn das scheint nötig.
Mit 19 hat die Schwerterin bereits zwei Kinder, eines lebt in einer Pflegefamilie. Die Schule hat sie in der achten Klasse abgebrochen. Im Gericht kam dann die Offenbarung: „Ich bin schwanger.“ In der Vergangenheit war die 19-Jährige schon einmal wegen eines Ebay-Betrugs auffällig geworden. Die Richterin hofft, dass die Betreuungsweisung weitere Straftaten verhindert.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 6. Mai 2023.
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