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Job weg wegen Corona: Vater „halbiert“ den Unterhalt - geht das?
Unterhaltszahlungen
Was tut man als alleinerziehende Mutter, wenn der Vater des Kindes wegen Corona seinen Job verliert - und den Unterhalt halbiert? Einer 45-jährigen Schwerterin ist das passiert.
Julia M. aus Schwerte ist ganz schön sauer. Ihr Ex-Mann hat wegen der Corona-Pandemie seinen Job verloren. Und hat daraufhin selbstständig den Unterhalt gekürzt.
„Er hat mir nichts davon gesagt. Das hat mich kalt erwischt“, erzählt sie.
Ihren vollen Namen möchte Julia M. nicht nennen, um den Vater ihres 16-jährigen Sohnes nicht öffentlich „anzuprangern“, wie sie es formuliert. Aber wütend ist sie schon, seit sie den letzten Kontoauszug gelesen hat. 275 Euro stehen jetzt nur noch da anstatt der sonst gezahlten 500 Euro.
Ein Unterhaltstitel gibt Sicherheit
Was ist da passiert? Geht das überhaupt? Um diese Frage zu beantworten, muss man den Begriff des „Unterhaltstitels“ kennen. Das ist ein amtlich festgeschriebener Titel, der zur Regelung des Kindesunterhalts dient. Dazu erklärt das Jugendamt Schwerte auf Anfrage:
„Wichtig in Unterhaltsangelegenheiten ist immer, dass der Unterhalt tituliert werden sollte. Dies sollte man auch bei privaten Vereinbarungen beachten.“ Nur so könne der Unterhalt auch in Situationen, in denen auf einmal nicht mehr gezahlt wird, gesichert werden. „Es entstehen dann Unterhaltsrückstände, die in der Zukunft durch den Titel eingefordert oder anderweitig gesichert werden können.“
Julia M. hat den Unterhalt aber nicht titulieren lassen. „Unsere Ehe war anstrengend und unschön, vor drei Jahren habe ich die Scheidung eingereicht“, erzählt sie. Für den Unterhalt habe sie mit dem Vater gemeinsam eine Summe vereinbart, an die er sich bisher immer gehalten habe.
„Die Pandemie trifft viele“
„Es war ein Fehler, sich nicht abzusichern“, sagt Christiane Schramm. Die 61-Jährige ist Fachanwältin für Familienrecht bei der Kanzlei Dr. Hitzemann aus Hagen. Sie und ihre Kollegen betreuen auch Klienten aus Schwerte. Christiane Schramm sagt: „Die Pandemie trifft viele. Die stehen da und haben keine Einkünfte mehr. Solche Fälle haben wir gerade häufiger.“

Rechtsanwältin Christiane Schramm © Kanzlei Dr. Hitzemann
Und die Absicherung erfolge nun mal über den Unterhaltstitel. Auch wenn man nach einer anstrengenden Scheidung möglicherweise den Kontakt zum Expartner oder die Diskussion über Zahlungen scheut, sei dies kein Grund, den Unterhalt nicht durch das Jugendamt oder einen Notar titulieren zu lassen. „Für den Kontakt ist der Anwalt da, da muss man gar nichts mehr mit dem Ex-Partner zu tun haben“, sagt Christiane Schramm.
„Beim Mindestunterhalt reden wir nicht von Luxus“
275 Euro, erklärt die Fachanwältin, seien nach den Berechnungen der Düsseldorfer Tabelle, in der die Unterhaltshöhe je nach Alter des Kindes festgeschrieben ist, viel zu wenig. „Für ein Kind im Alter von 12 bis 17 Jahren komme ich auf einen Mindestunterhalt von 418,50 Euro. Da reden wir nicht von Luxus. Der Unterhalt ist dafür da, um das Kind zu ernähren.“
Mittlerweile hat die alleinerziehende Mutter das Jugendamt einbezogen. Sie hat einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt. Das Jugendamt Schwerte bestätigt, dass dieser Antrag gestellt werden kann. „Auch besteht natürlich die Möglichkeit, Wohngeld oder Kinderzuschlag zu beantragen“, heißt es von Seiten der Stadt.
Jugendamt: „Alles Erdenkliche unternehmen“
Der Vater, erklärt Julia M., habe angeblich nur noch einen Minijob. „Als Soloselbstständiger sind ihm im Zuge der Pandemie 70 Prozent der Einnahmen weggebrochen“, erzählt sie.
Auch hier betont Familienanwältin Christiane Schramm: „Gäbe es einen Unterhaltstitel, müsste der Unterhaltspflichtige diesen selber vor Gericht abändern. Da ist die Hemmschwelle höher, einfach etwas zu kürzen.“
„Das Kind kann noch nicht arbeiten“
Und die Anwältin weist darauf hin, dass der Ex-Mann in diesem Fall verpflichtet sei, sich um einen anderen Job oder einen Nebenjob zu bemühen - und dies auch durch entsprechende Bewerbungen nachzuweisen. „Ich muss alles tun, was ich kann, um meinen Unterhaltspflichten nachzukommen. Denn das Kind kann noch nicht arbeiten.“
Da stimmt auch das Schwerter Jugendamt zu: „Ein Unterhaltspflichtiger ist verpflichtet, alles Erdenkliche zu unternehmen, um einen neuen Job zu erlangen. Das bedeutet, dass man sich bundesweit in allen Berufen bewerben sollte.“ Es sei aber im Moment fraglich, ob überhaupt genügend Jobs zur Verfügung stehen.
Sohn bekommt Streit um Geld mit
Die 45-jährige Mutter sagt, sie sei glücklicherweise finanziell abgesichert. Trotzdem ärgert sie sich darüber, dass der Ex seiner Verantwortung für den Sohn nicht mehr genügend nachkomme. Und sie sagt: „Viele Alleinerziehende stürzen durch ein solches Verhalten in richtige Geldsorgen. Das finde ich echt unter aller.....“.
Besonders unglücklich ist Julia M. darüber, dass ihr Ex-Mann nichts zu ihr gesagt habe. Und auch ihr Sohn habe jetzt mitbekommen, dass es Stress wegen des Unterhalts gibt. „Er war da zuletzt schon ziemlich bedröppelt“, erzählt sie. „Sowas ist wirklich unschön.“
Unschön ist die Situation sicher - aber gelöst werden muss sie. Christiane Schramm empfiehlt Julia M. und anderen Müttern, die in ähnlichen Situationen stecken: „Sie sollte den Unterhalt über das Gericht einklagen, um so eine Klärung der Rechtsfrage mit einer Titulierung des Anspruchs zu erreichen.“
Begegnungen mit interessanten Menschen und ganz nah dran sein an spannenden Geschichten: Das macht für mich Lokaljournalismus aus.
