Ungewöhnliche Immobilie in Hennen wird versteigert Zweifamilienhaus, Stall- und Nebengebäude

Ungewöhnliche Immobilie in Hennen wird zwangsversteigert
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Das Amtsgericht Iserlohn informiert über die Zwangsversteigerung eines Zweifamilienhauses in Hennen. Die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll im Juli 2025 im Amtsgericht Iserlohn stattfinden.

Laut der öffentlich einsehbaren Internet-Version des Wertgutachtens handelt es sich um ein zweigeschossiges, vollunterkellertes Zweifamilienwohnhaus mit Massivbau aus Mauerwerk. Bemerkenswert ist, dass zum Bewertungsobjekt auch Stallgebäude und mehrere Nebengebäude gehören. Konkret wird im Gutachten von Wohnhaus, Stallgebäude, Werkstattgebäude, Remise mit Kleintierstall, Heuunterstand mit Futtersilos und einer Doppelgarage gesprochen. Weitere Besonderheit: Es handelt sich um bebautes Erbbaurecht.

Verkehrswert: 265.000 Euro

Das ursprüngliche Baujahr des Wohnhauses ist laut dem Gutachten unbekannt. Die Ursprungsbaugenehmigung sei in den Bauakten nicht zu finden gewesen. Die Erstbezugsfertigkeit des Haupthauses wird jedoch mit „um 1870“ angegeben. Der Verkehrswert wird auf 265.000 Euro geschätzt.

Das Wertgutachten, das im Internet im bundesweiten Justizportal öffentlich einsehbar ist, liefert detaillierte Informationen über das zur Zwangsversteigerung stehende Zweifamilienhaus in Hennen.

Das Objekt befindet sich demnach etwa 200 Meter südlich des Siedlungsrandes im Außenbereich des Stadtteils. Der Zugang zum Grundstück erfolge jedoch nicht direkt von einer öffentlichen Straße, sondern über einen Privatweg, heißt es. Ursprünglich hat es sich laut Gutachten einmal um ein freistehendes Gebäude gehandelt, das später um ein westseitiges Stallgebäude erweitert wurde.

Zwei Wohnungen

Das Haus ist laut Gutachten zweigeschossig und vollunterkellert, wobei die Erstbezugsfertigkeit des Haupthauses wie erwähnt auf „um 1870“ datiert wird. Der Zwischenbau sei wahrscheinlich um das Jahr 1960 erstmals bezogen worden. Der Zwischenbau ist zudem laut Gutachten gemeinsam mit dem Umbau und der Modernisierung des Wohnhauses und des Stallgebäudes im Jahr 2006 bauordnungsrechtlich genehmigt worden.

Wohnung 1, die etwa 190 Quadratmeter groß ist, werde vom Erbbauberechtigten selbst genutzt und sei nicht vermietet, heißt es. Hingegen sei Wohnung 2, wie sie im Gutachten genannt wird, mit etwa 162 Quadratmetern, vermietet. Allerdings habe diese Wohnung im Rahmen des Gutachtens nicht besichtigt werden können. Auch ein Teil der Remise auf dem Grundstück sei vermietet.

Der Bericht zum baulichen Zustand des Objekts spricht von einem unterdurchschnittlich bis teilweise vernachlässigt gepflegten Eindruck. Besonders auffallen würden Feuchtigkeitsschäden an den Kellerwänden sowie Undichtigkeiten des Daches. Zudem wird auf das Fehlen der Wärmedämmung im Dachgeschoss hingewiesen. Um das Gebäude wieder in einen guten Zustand zu versetzen, seien aufwendige Sanierungsarbeiten erforderlich.

Die Versteigerung soll am 4. Juli 2025 um 9.30 Uhr im Amtsgericht Iserlohn (Hauptgebäude, Friedrichstraße 108-110, 58636 Iserlohn, Etage I, Sitzungssaal C 208) stattfinden.

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Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Eine Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft, auch Teilungsversteigerung genannt, ist ein spezielles Verfahren zur Beendigung einer Gemeinschaft von Miteigentümern an einem Grundstück oder einer Immobilie, wenn eine natürliche Teilung (in Natur) nicht möglich ist oder die Miteigentümer sich nicht einigen können. Dabei wird das unteilbare Grundstück zwangsweise versteigert, um den Streit über das Eigentum in einen teilbaren Geldwert umzuwandeln, der anschließend unter den Miteigentümern aufgeteilt wird.

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Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien erstmals am 22. April 2025.