Nachbarin wehrt sich gegen Neubau- und Abrisspläne auf der Heide „Nicht über mein Grundstück“

Nachbarin wehrt sich gegen Abriss- und Neubaupläne auf der Heide
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Sie fiel aus allen Wolken. Zum ersten Mal, als sie bei der Testamentseröffnung erfuhr, wen ihr verstorbener Bruder nach seinem plötzlichen Tod als Haupterben eingesetzt hatte.

Zwei Frauen aus Russland – so berichtet Hildegard Fuchs-Babiel – habe er seine Immobilien an der Ostberger Straße auf der Schwerterheide vermacht: Das Haus mit dem früheren Friseurgeschäft an der Ecke zur Römerstraße und den danebenstehenden Neubau eines Zweifamilienhauses, in dem ganz offensichtlich noch nie jemand gewohnt hat.

Der Baubauungsplan "Schwerterheide" zeigt, wie das Grundstück an der Ostberger Straße bebaut werden darf.
Der Baubauungsplan „Schwerterheide“ sah ursprünglich den fast quadratischen Neubau in der Mitte des Grundstücks an der Einmündung Römerstraße/Ostberger Straße vor. Dafür hätte das zuletzt als Friseursalon genutzte Eckhaus zumindest teilweise weichen müssen. Stattdessen wurde Anfang der 2000er-Jahre das Zweifamilienhaus auf der doppelt schraffierten Fläche links errichtet. © Reinhard Schmitz

„Wahrzeichen der Heide“

Zum zweiten Mal aus allen Wolken fiel Hildegard Fuchs-Babiel aber, als ihr jetzt Verkaufsbemühungen für die Immobilien gewahr wurden – verbunden mit Vorschlägen, den Altbau an der Ostberger Straße 76 abzureißen, um Platz für einen weiteren Neubau auf dem Grundstück zu schaffen. 1,1 Millionen Euro soll das Ensemble laut Immoscout kosten.

„Das ist ein Wahrzeichen der Heide“, sagt die Schwester des gestorbenen Ex-Besitzers. Seit 1875 stehe das Haus an dieser Stelle. Es war eines der ersten, die auf der damals noch mehr als dünn besiedelten Schwerterheide errichtet wurden.

Hildegard Fuchs-Babiel hält aber mehr als diese emotionalen Gründe in der Hand, die gegen einen Abriss sprechen. Auf den Tisch legt sie den Bebauungsplan „Schwerterheide“, der noch einen Stempel der städtischen Bauordnung vom 23. Juni 2016 trägt.

Darauf sei festgelegt, wie das Grundstück ihres Bruders künftig einmal zu bebauen wäre: Ganz in der Mitte ist für einen Neubau eine ziemlich quadratische Fläche als Baufeld festgelegt. Doch dafür hätte ein Teil des Altbaus mit dem Friseurgeschäft weichen müssen.

Auf das Baufeld verzichtet

Ihr Bruder – so Hildegard Fuchs-Babiel weiter – habe stattdessen einen anderen Weg gewählt. Aus den Akten zeigt sie, wie er den Verzicht auf die Inanspruchnahme des vorgegebenen Baufeldes erklärt habe, um von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit zu werden. Das heiße: Der Altbau bleibt komplett erhalten, so wie er ist. In der Folge sei das neue Zweifamilienhaus in der Lücke zwischen dem Altbau und ihrem benachbarten Wohnhaus errichtet worden.

Hildegard Fuchs-Babiel steht an der Ostberger Straße auf der Schwerterheide.
„Bis zu den Steinen“: Nachbarin Hildegard Fuchs-Babiel zeigt den etwa einen Meter breiten Streifen parallel zur Ostberger Straße, der nicht zu dem Neubau, sondern zu ihrem Grundstück gehöre. Auch der Bereich vor dem Eisentor zähle dazu. © Reinhard Schmitz

Doch auch das habe seine Einschränkungen, wie Hildegard Fuchs-Babiel weiter erläutert. Denn die Felsbrocken, die vor dem Neubau einen etwa Schritt-breiten Streifen parallel zur Ostberger Straße markieren, liegen dort nicht von ungefähr: Der schmale Wegstreifen vor der Fahrbahn, der irgendwie wie ein Stück Bürgersteig wirkt, gehöre nämlich zu ihrem Grundstück und dürfe nicht überfahren werden.

Der Zugang zu dem Zweifamilienhaus erfolge stattdessen nur seitlich durch ein kleines Tor im Zaun neben dem Friseurhaus. Vor diesem hätten laut Akten auch die beiden Stellplätze angelegt werden sollen. Denn was wie Garagen aussieht, seien eigentlich Abstellräume für Fahrräder, so die Schwester des Vorbesitzers weiter.

Hildegard Fuchs-Babiel würde sich wünschen, dass der Altbau erhalten bleibt und wieder als Geschäft genutzt wird. „Warum kann hier nicht ein Kiosk rein oder ein Bäcker?“, fragt sie. Auf der ganzen Schwerterheide gebe es doch sonst keinen einzigen Laden mehr.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 4. März 2024.