Kurz vor Weihnachten werden besonders viele Pakete und Briefe verschickt. Verspätet sich eine Sendung, wird sie beim Transport beschädigt oder kommt auf dem Weg von A nach B abhanden, ist die Enttäuschung groß – sowohl bei den Beschenkten, als auch bei den Schenkenden.
Die Verbraucherzentrale Schwerte gibt deshalb Tipps rund um den Brief-, Päckchen- und Paketversand in der Vorweihnachtszeit. Wir haben die Hinweise für Sie in einer Übersicht zusammengefasst.
Wie verschicke ich Geldgeschenke am sichersten?
Die Verbraucherzentrale Schwerte warnt: „Wer Geld in einem einfach frankierten Umschlag verschickt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz, sollten der Brief oder sein Inhalt bei der Beförderung verloren gehen.“ Ein Geldgeschenk oder ein Wertgutschein seien daher besser abgesichert, wenn die Sendung als Wertbrief aufgegeben werde. Alternativ könnten Geldgeschenke auch ganz unkompliziert bargeldlos verschickt werden.
Muss ich auch kleine Geschenke als Paket oder Päckchen verschicken?
Kleine Geschenke wie Bücher oder ähnliches müssen nicht unbedingt als Paket oder Päckchen aufgegeben werden, so die Verbraucherzentrale. Es gebe auch die preisgünstigere Option, kleinere Dinge in einem (wattierten) Umschlag zu verschicken. Die Sendung müsse dafür oberhalb der Anschrift mit der Aufschrift „BÜWA“ (Bücher- und Warensendung, Anm. d. Red.) versehen werden. Doch Achtung: Ein zusätzlicher handschriftlicher Gruß dürfe dann nicht beigelegt werden. Die Ware sei nicht versichert und es gebe keine Sendungsverfolgung.
Wie viel Zeit sollte ich einplanen, damit die Geschenke pünktlich zu Weihnachten ankommen?
Die Verbraucherzentrale Schwerte rät: „Damit die Geschenke pünktlich zum Fest ankommen, sollte ein ausreichendes Zeitpolster von sieben bis zehn Tagen für den Standardversand von Päckchen und Paketen einkalkuliert werden.“ Die angegebenen Lieferzeiten der Paketdienstleister seien nur unverbindliche Regellieferzeiten. Wer unbedingt sichergehen möchte, dass zu einem bestimmten Termin geliefert wird, könne auch auf teurere Expresslieferungen zurückgreifen.
Was ist, wenn der Beschenkte nicht zu Hause ist, um das Geschenk anzunehmen?
„Manche Paketdienstleister nehmen nur einen Zustellversuch vor, andere kommen hingegen bis zu dreimal an die Tür, bevor das Paket zurückgeschickt oder in einen Paketshop umgeleitet wird“, erklärt die Verbraucherzentrale. Oft versuchten die Zusteller auch die sogenannte Ersatzzustellung an Nachbarn. Wer ein Paket erwarte und es nicht selbst entgegennehmen könne, könne beim Paketdienstleister auch eine gewünschte Person in der Nachbarschaft angeben, an deren Adresse die Zustellung erfolgen soll.
Grundsätzlich müsse jedoch niemand ein fremdes Paket annehmen. Sobald der Empfang allerdings quittiert werde, müsse das Paket sorgfältig verwahrt werden und dürfe nicht einfach vor die Tür gestellt werden. Denn dann hafte unter Umständen die Person, die die Sendung angenommen hat, falls die Sendung verloren geht oder Schaden nimmt.
Mein Paket ist beschädigt worden. Was nun?
Gerade kleinere Päckchen seien meist nicht versichert, größere Pakete in der Regel aber schon, so die Verbraucherzentrale Schwerte. Die Versicherungshöchstgrenze bewege sich je nach Transportunternehmen zwischen 500 und 750 Euro. Absender müssen dem Paketdienstleister innerhalb von sieben Tagen melden, wenn die versandte Ware beschädigt wurde. Ist auf dem Postweg ein Transportschaden entstanden, sollte der Empfänger dies dem Absender also umgehend mitteilen.
Was mache ich, wenn mein Paket verloren gegangen ist?
Bei Paketen mit Sendungsverfolgung könne mithilfe der Paketnummer im Internet nachvollzogen werden, wo sie sich befinden. „Hilft das nicht weiter oder geht die versandte Ware verloren, können Absender oder Empfänger dies dem Kundenservice melden und einen kostenlosen Nachforschungsauftrag stellen“, erklärt die Verbraucherzentrale. Dabei müsse der genaue Paketinhalt angegeben und der Einlieferungsbeleg vorgelegt werden. Für die Nachforschung haben die Paketdienstleister mindestens 20 Tage nach Einlieferung des Pakets Zeit.
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