Im Straßenverkehr kommt es immer mal wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern und Autofahrern. Genau das ist im Februar auch auf der Rote-Haus-Straße passiert.
Radfahrer schildern ihre Sicht
Am 15. Februar war ein 49-jähriger Schwerter auf der Rote-Haus-Straße mit dem Auto auf dem Heimweg. Zeitgleich waren zwei Jugendliche mit dem Fahrrad auf derselben Straße unterwegs.
Als der Autofahrer zu den Radfahrern aufgeschlossen hatte, habe er sie grundlos auf den Seitenstreifen gedrängt und sei zu dicht an ihnen vorbeigefahren, so schilderten die beiden Freunde den Vorfall. Dann soll er vor ihnen angehalten, einem der beiden einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben und auf den zweiten Radfahrer zugesprungen sein.
Zusammen ergab dies nun eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung und Körperverletzung gegen den Autofahrer. Dafür fand sich der Schwerter nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts Schwerte wieder und konnte hier seine Sicht auf die Situation erklären. „Die beiden sind nebeneinander gefahren, sodass ich nicht an ihnen vorbeifahren konnte“, gibt der 49-Jährige an. Er sei etwa sieben Meter hinter den Radfahrern geblieben und habe gehupt. „Sie haben keinen Platz gemacht.“
Körperverletzung oder nicht?
Irgendwann habe er dann überholen können. Er sei eine Zeit lang neben ihnen geblieben, um sie durch das Fenster anzuschreien. Der erste Radfahrer sei dann kurz vor seinem Auto auf die Fahrbahn gekommen und habe ihn ausgebremst, erklärte der Angeklagte.
„Ich musste meine Geschwindigkeit stark verringern. Es flogen ein paar Sachen durchs Auto.“ Er sei dann am vorderen Radfahrer vorbeigefahren, habe etwa 300 Meter weiter angehalten, sei ausgestiegen und habe sich auf die Straße gestellt, um die Jugendlichen zu stoppen – ohne Erfolg.
„Sie sind nicht langsamer geworden. Sie haben nicht angehalten.“ Beim Vorbeifahren habe seine Hand dann die Schulter eines Jungen leicht berührt. „Ich habe nicht mit der Faust geschlagen“, beteuerte der 49-Jährige. Hätte er das gemacht, hätte der Radler nicht weiterfahren können.
Nach einem Rechtsgespräch stellte das Gericht den Vorwurf der Körperverletzung mit Blick auf die im Übrigen zu erwartende Strafe ein. Für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und die Nötigung verurteilte die Vorsitzende den bislang unbescholtenen Mann zu 2.400 Euro Geldstrafe.
Häftling versteckt Cannabis im Intimbereich: Muss er nun länger in der JVA Schwerte bleiben?
Polizei erwischt Lkw-Fahrer mit gefälschten Papieren: Gericht verhängt Strafe in Abwesenheit
Ein Jahr Haft für 0,1 Gramm Haschisch: Keine Bewährung für vorbestraften Angeklagten (48)