Die Fraktion Freie Stimmen für Schwerte (FS) hat im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Sicherheit und Ordnung (AWFSO) den Antrag gestellt, überschüssige Fraktionsmittel am Ende eines Jahres an gemeinnützige oder mildtätige Vereine in Schwerte zu spenden. Zuletzt hatten die FS die Neuverteilung der Fraktionsmittel kritisiert.
In der Begründung des Antrags erklärt Fraktionsmitglied Sebastian Rühling, dass es häufig vorkomme, dass zum Jahresende überschüssige Mittel verbleiben. „Um eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Verwendung dieser Restbeträge sicherzustellen, sollen die überschüssigen Fraktionsmittel an gemeinnützige oder mildtätige Vereine in Schwerte gespendet werden.“
Durch diese Regelung werde sichergestellt, dass nicht verausgabte Mittel einem guten Zweck zugutekämen. Die Entscheidung darüber, welche Vereine profitieren, solle bei den jeweiligen Fraktionen liegen. Parteien seien als Empfänger ausgeschlossen. „Dieses Vorgehen stärkt das bürgerschaftliche Engagement in Schwerte und fördert die Arbeit von Organisationen, die sich für das Wohl der Stadtgemeinschaft einsetzen“, so die FS.

Spenden unzulässig
Doch so einfach, wie sich die FS-Vertreter das vorstellen, scheint es nicht zu sein. Aus Sicht der Verwaltung sei es nicht möglich, nicht verausgabte Mittel zu spenden. Kämmerer Niklas Luhmann erklärte vor dem Ausschuss: „Ich habe vom Rechtsamt eine Stellungnahme dazu bekommen.“ Die verlas er folgendermaßen:
Nach Paragraph 56 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW gewähre die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. „Die Mittel sind entsprechend zweckgebunden.“ Darüber hinaus habe das Ministerium für Inneres und Kommunales in einem Erlass aus November 2015 explizit Spenden zum unzulässigen Verwendungszweck erklärt.
Weiter heißt es: „Nicht verausgabte Mittel sind auch nach Beschlussfassung der Zuwendungen für die im Rat der Stadt Schwerte vertretenen Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitglieder aus Februar 2025 zurückzuerstatten.“ Sie fließen also zurück in den Haushalt.
Der Antrag der FS wurde daraufhin einstimmig abgelehnt.