Klage wegen Fraktionsfinanzierung Gericht fällt erneut Entscheidung zum Eilantrag aus Schwerte

Finanzierungs-Streit: Gericht lehnt Eilantrag der Grünen erneut ab
Lesezeit

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat eine Beschwerde der Schwerter Grünen-Fraktion abgelehnt. Bereits im Juni 2024 hatte das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen einen Eilantrag der Fraktion abgelehnt. Mittels einer einstweiligen Anordnung hätte man feststellen können, dass ein Ratsbeschluss vom September 2023 rechtswidrig sei.

Doch dieses „Eilbedürfnis“ lehnte das Gericht aus formalen Gründen ab - die Grünen reichten daraufhin Beschwerde ein. Auch diese Beschwerde wurde jetzt vor dem OVG Münster zurückgewiesen. In der Sache wird allerdings erst in der Hauptverhandlung am 22. November vor dem VG in Gelsenkirchen entschieden.

Das Gebäude des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen
Das Gebäude des Verwaltungsgerichts in Gelsenkirchen. © picture alliance/dpa

Ungerechte Staffelung?

Um welche „Sache“ genau geht es? Die Grünen-Fraktion fühlt sich ungerecht behandelt bei der Aufteilung der Fraktions-Finanzen. Die ist nach einer Staffelung geregelt: Fraktionen mit bis zu drei Ratsmitgliedern erhalten jährlich 11.000 Euro, Fraktionen mit zwischen vier und zehn Mitgliedern bekommen 15.500 Euro. Fraktionen mit mehr als zehn Ratsmitgliedern dagegen erhalten jährlich 25.000 Euro.

Die Grünen-Fraktion mit zehn Mitgliedern erhält also genauso viel Geld wie eine Fraktion mit vier Mitgliedern, dafür aber rund 9.500 Euro weniger als zum Beispiel eine Fraktion mit elf Mitgliedern – wie die Schwerter CDU. Die Grünen fühlen sich ungleich behandelt und in ihrer Wirkungsfähigkeit eingeschränkt – so habe man beispielsweise eine Minijobstelle kürzen müssen.

Doch die anderen Fraktionen beharren darauf: Die Entscheidung sei nach demokratischen Prinzipien vom Rat mehrheitlich beschlossen worden. [Anm. d. Red.: Im Nachgang hatte es wegen der Auflösung der AfD-Fraktion sowie der Neugründung der Freien-Stimmen-Fraktion eine Veränderung der Verhältnisse und damit eine Neujustierung gegeben]. Obwohl die Forderung nach einer Pro-Kopf-Finanzierung während der nachfolgenden Diskussionen nicht grundsätzlich von allen Fraktionen abgelehnt wurde, stimmten SPD und CDU in einer Ratssitzung Anfang Januar 2024 mehrheitlich gegen den Antrag der Grünen, die Fraktionsfinanzen anzupassen. Daraufhin zogen diese vor Gericht.

Arbeit „nicht beeinträchtigt“

Zusätzlich hatten die Grünen einen Eilantrag gestellt, um bereits eine vorläufige Entscheidung zu treffen. Dieser Antrag wurde zunächst vom VG Gelsenkirchen und jetzt auch vom OVG Münster abgelehnt. Die Stadt Schwerte hat dazu auf ihrer Homepage eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht. Darin heißt es: „Damit erhielt der Rat der Stadt Schwerte, gegen dessen Entscheidung sich die Klage der Fraktion Die Grünen richtet, erneut Recht.“

In der Begründung des OVG Münster heißt es danach, die Fraktion habe die Vorwürfe einer Beeinträchtigung aufgrund der Höhe der Fraktionszuwendungen nur pauschal begründet. Es gehe weder hervor, dass „die Ratsarbeit der Antragstellerin durch eine unzureichende Mittelzuweisung derart konkret beeinträchtigt ist, dass sie unmittelbar daran gehindert wäre, sachgerecht zum Funktionieren der Gesamtkörperschaft beizutragen, noch, dass die Höhe der gewährten Zuwendungen - entweder für sich genommen oder im Gefüge des am 20. September 2023 beschlossenen Stufenmodells - die Arbeit des Rates in seiner Gesamtheit negativ betreffen könnte“, heißt es in der Darstellung des OVG.

Fokus auf Hauptverhandlung

Mit der Ablehnung des Eilantrags ist also noch nicht über die „Sache“ selbst entschieden. Michael Rotthowe von der Grünen-Fraktion sagt zur Ablehnung des Eilantrags: „Das ist kein Beinbruch - damit können wir leben. Wichtiger ist uns, wie die Hauptverhandlung am 22. November ausgeht.“ Man schaue also jetzt gespannt auf die Hauptverhandlung. „Wir hoffen, dass das Gericht dort in unserem Sinne entscheidet. Dazu werden wir sicher auch einige Vertreter nach Gelsenkirchen schicken.“