Förderung von Wohneigentum Wie viel eine Schwerter Familie als vergünstigtes Darlehen erhält

Vergünstigte Darlehen dank „Öffentlicher Mittel“ des Landes NRW
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Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Bedingungen für die Wohneigentumsförderung für das Jahr 2025 (sogenannte „Öffentliche Mittel“) veröffentlicht. Diese staatliche Förderung zielt darauf ab, insbesondere Haushalte mit kleinerem und mittlerem Einkommen beim Erwerb oder Bau von Eigenheimen zu unterstützen. Die Förderbedingungen variieren jedoch lokal.

Die Landesbausparkasse (LBS) teilt nun die Bedeutung der Fördermöglichkeiten für die Stadt Schwerte mit. Wer jetzt erstmalig ein Haus oder eine Wohnung in Schwerte zur Selbstnutzung bauen oder erwerben möchte, erhält demnach Unterstützung vom Land NRW: Dank der sogenannten „Öffentlichen Mittel“ kann laut LBS eine vierköpfige Familie in Schwerte ein vergünstigtes Darlehen von bis zu 196.000 Euro erhalten, weiß LBS-Gebietsleiter Klaus Krahnhof.

Noch kein Wohneigentum

Anspruch auf diese öffentlichen Mittel haben alle Haushalte in NRW, die noch kein Wohneigentum besitzen und unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen. Die günstigen Darlehen sind alters- und familienstandsunabhängig und stehen auch Alleinstehenden, kinderlosen Haushalten oder Haushalten mit erwachsenen Kindern offen.

Der Zinssatz für die Darlehen ist laut LBS für 30 Jahre festgeschrieben und liege in der Einkommensgruppe A bei lediglich 0,5 Prozent plus einem Verwaltungskostenaufwand von weiteren 0,5 Prozent. Der Marktzins liegt derzeit dagegen bei rund 3,6 Prozent, Tendenz steigend.

Bauarbeiten am "Am Musikantenviertel" in Schwerte-Ergste
Ein aktuelles Bauprojekt, bei dem Schwerter sich den Traum vom Eigenheim erfüllen können: „Am Musikantenviertel“ in Schwerte-Ergste vermarktet die GWG Grundstücke. © Privat

Die Darlehen sollen insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten. Dafür gibt es Einkommensgrenzen, die für die Vergabe der Mittel maßgeblich sind. Bei einer Überschreitung dieser Grenzen um bis zu 40 Prozent können die öffentlichen Mittel in reduzierter Form und mit kürzerer Zinsbindung dennoch genutzt werden.

Tilgungsnachlass

Die Förderungshöhe ist an lokale Preisentwicklungen gekoppelt, wobei jede Gemeinde in eine von vier Kostenkategorien eingeteilt wird, zwischen 1 (günstig) und 4 (teuer). Schwerte gehört zur Kategorie 3, was einer Grundförderung von 148.000 Euro entspricht. Bei Überschreitung der Einkommensgrenze A sind es 88.000 Euro. Zusätzlich gibt es je Kind oder schwerbehindertem Menschen bis zu 24.000 Euro sowie weitere Fördermöglichkeiten für barrierefreies Bauen oder den Einsatz nachhaltiger Baumaterialien. Ein besonderes Merkmal der Förderung ist ein Tilgungsnachlass, bei dem 10 Prozent des Grunddarlehens nicht zurückgezahlt werden müssen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Beantragung der Fördermittel sei der Zeitpunkt: „Bei aller Freude über die Fördermittel darf nicht vergessen werden, dass die Mittel vor Baubeginn oder Unterzeichnung eines Kaufvertrags beantragt werden müssen“, rät Klaus Krahnhof, Gebietsleiter der LBS. Interessierte sollten zudem berücksichtigen, dass es einige Zeit dauern könne, bis die Förderzusage erteilt wird und dass grundsätzlich Eigenkapital für die Finanzierung erforderlich sei.

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