Mal eben durch die Ostberger Straße zum Ostentor oder zum Stadtbad? Oder umgekehrt in Richtung Industriegebiet Binnerheide oder zum (derzeit wegen Umbau geschlossenen) Lidl an der Schützenstraße? Wer das vorhat, bewegt sich derzeit ganz streng genommen auf dünnem Eis. Ein Schild „Anlieger frei“ hat die Stadt Schwerte unter das Verkehrszeichen geschraubt, das die Ostberger Straße vom Beginn an der Wittekindstraße bis zur Kreuzung mit der Graf-Diederich- und Hermannstraße neuerdings als Fahrradstraße ausweist.
Nicht als Abkürzung erlaubt
Viele rätselten, was dieses Beschilderung zu bedeuten habe. Grundsätzlich gelte für „Anlieger frei“-Straßen - so ergab eine Nachfrage bei Polizei-Pressesprecher Bernd Pentrop (Unna) - dass man dort ein Anliegen haben müsse, um in eine solche Straße fahren zu dürfen. Beispielsweise, weil man dort wohnt oder um in der Anliegerstraße etwas zu erledigen. Als Abkürzung zu einem anderen Ziel dürfe eine Anliegerstraße dagegen nicht benutzt werden: „Man kann nicht sagen: Ich möchte dahinter jemanden besuchen.“

Bei der Stadtverwaltung Schwerte, die auch noch einmal zu einer Besichtigung vor Ort war, ist man sich dieses Problems auch bewusst. Die Tafel „Anlieger frei“ sei derzeit auch nur eine Art Platzhalter, wie Rathaus-Sprecher Ingo Rous auf Nachfrage erklärt. Denn ohne dieses Zusatzschild wäre eine Fahrradstraße, wie der Name schon sage, eine Straße, die ausschließlich dem Radverkehr gewidmet ist: „Autos, Lkw und Motorräder dürfen hier nicht fahren, es sei denn, ein entsprechendes Zusatzschild erlaubt es.“
Sorge in der Graf-Adolf-Straße
„Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Schwerte hat das Zusatzschild ,Anlieger frei’ eingangs der Fahrradstraße im Bereich der Ostberger Straße angebracht, wird das aber zeitnah gegen das Zusatzschild ,Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas und Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge´ (...) austauschen“, kündigt Ingo Rous an. Diese neuen Tafeln mit der amtlichen Kennung „ZZ 1010-72“, die es bisher nirgendwo in der Ruhrstadt gab, sind den Angaben zufolge bestellt und würden schnellstmöglich montiert: „Das ermöglicht auch dem motorisierten Verkehr die Nutzung der Fahrradstraße unter Beachtung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.“ Außerdem dürfe der Radverkehr weder behindert noch gefährdet werden.

Die Sorge, dass plötzlich nur noch Anlieger die Ostberger Straße auf diesem Abschnitt passieren dürften, wird damit vom Tisch gewischt. Das hätte den Verkehr auch vermutlich in die Wohngebiete der parallelen Graf-Adolf-Straße verdrängt und Richtung City dann vermutlich sogar direkt vor der Albert-Schweitzer-Schule entlangeschickt. Und das Stadtbad und die Praxen rund um das Ostentor hätten nur umständlich über den Hallenbad-Parkplatz von der Wittekindstraße her erreicht werden können - auf den man überdies nur in Richtung stadtauswärts einbiegen darf.