Mit Express-Lieferung à la Amazon-Prime hatte die Stadt Schwerte ihre Bestellung wohl nicht aufgegeben. Anderthalb Monate nach der Ankündigung waren am Freitag (21.2.) dann plötzlich die neuen Zusatzzeichen montiert, die die Fahrradstraße auf einem Abschnitt der Ostberger Straße komplettieren.
Das bisher in Schwerte unbekannte rechteckige, weiße Schild zeigt ein Motorrad und einen Pkw mit dem Wort „frei“. Es erlaubt, wie Stadt-Pressesprecher Ingo Rous im Dezember 2024 erklärte, auch dem motorisierten Verkehr die Benutzung der Fahrradstraße mit Tempo 30.

Rätselraten über Vorschriften
Ausgedient haben damit die bisherigen „Anlieger frei“-Tafeln, die nach Angaben der Stadt zuvor als eine Art „Platzhalter“ unter dem „Fahrradstraße“-Schild angeschraubt waren. Denn ansonsten wäre der betroffene Bereich der Ostberger Straße von der Einmündung Wittekindstraße bis zur Kreuzung mit der Graf-Adolf-Straße und Hermannstraße ausschließlich dem Radverkehr gewidmet gewesen.
Über die Bedingungen, die in „Anlieger frei“-Straßen gelten, hatte es in den vergangenen Wochen viel Rätselraten in Schwerte gegeben. Wer gilt als Anlieger? Und wie schnell muss er die Fahrradstraße wieder verlassen?
Eindeutige Auskunft gibt jetzt eine Antwort der Kreispolizeibehörde Unna auf eine Anfrage der Redaktion. Ganz so schnell, wie vielfach befürchtet, hätte demnach wohl kein Knöllchen gedroht.
Wer gilt als Anlieger?
„Das Zusatzzeichen ‚Anlieger frei‘ ist in der Regel unter Verkehrszeichen angebracht. Das Zusatzschild bedeutet in diesem Fall, dass Anlieger von diesem Verbot ausgenommen sind“, erklärt Polizeisprecherin Nadine Richter.
Anlieger seien Personen, die die gesperrte Straße bewohnen, Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks an dieser Straße sind. „Anlieger sind auch Personen, die mit diesen Bewohnern, Eigentümern oder Nutzungsberechtigten in eine Beziehung treten wollen“, sagt Nadine Richter und ergänzt: „Dabei ist es nicht erheblich, ob diese Beziehung auch tatsächlich zustande kommt, die Absicht ist ausreichend, um Anlieger zu sein.“
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an einer nicht gesperrten Straße liegen, welche nur über eine andere, gesperrte Straße erreicht werden könnten, seien ebenfalls Anlieger, teilt die Sprecherin mit. Das bedeutet Entwarnung für den Teil der Sackgasse Dieckerhofsweg, dessen einzige Zufahrt von der Ostberger Straße aus besteht.

Polizei kündigt Kontrollen an
Auch sei nicht gefordert, die Fahrradstraße schon an der nächsten Kreuzung wieder zu verlassen, so Nadine Richter weiter: „Ist der Verkehrsteilnehmende berechtigterweise in den ‚Anlieger frei‘-Bereich eingefahren und hat sein Anliegen erfüllt, kann er den Anliegerbereich dort verlassen, wo er möchte. Es ist keine Vorschrift existent, diesen Anliegerbereich auf kürzestem Weg wieder zu verlassen.“
Um die Akzeptanz der neu beschilderten Verkehrsflächen zu überprüfen, kündigt die Polizei regelmäßige Kontrollen in unregelmäßigen Abständen an. Diese Vorgehensweise sei in solchen Fällen stets gleich, betont Nadine Richter.