Nach bestandener Medizinisch-Psychologischer-Untersuchung (MPU) in Deutschland dauerte es einem 23 Jahre alten Mann aus Schwerte zu lange, hier auch einen Führerschein zu machen.
Er hatte von einer Fahrschule in Polen erfahren, bei der er das begehrte Dokument binnen kürzester Zeit bekommen könnte. Er meldete sich umgehend dort an, zahlte insgesamt 4.000 Euro, absolvierte mutmaßlich ein paar Fahrstunden und hielt den Führerschein schon kurz darauf in den Händen.
Bei Polizeikontrolle angehalten
Als er am 14. Januar 2024 auf der A1 in Höhe Schwerte in eine Verkehrskontrolle geriet, zeigte er das Dokument vor. Das brachte ihn auf die Anklagebank des Amtsgerichts Schwerte. Doch warum eigentlich?
Der Vorwurf im Prozess lautete: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der in Polen gemachte Führerschein wäre nämlich nur dann in Deutschland gültig gewesen, wenn der Angeklagte dort gemeldet gewesen wäre und mindestens sechs Monate in Polen gelebt hätte.
Das hatte der 23-Jährige aber nicht. Er war nur wegen des Führerscheins nach Polen gefahren. Der Verteidiger versuchte, eine Verfahrenseinstellung für seinen Mandanten zu erreichen – ohne Erfolg.
Stattdessen lautete das Urteil am Ende 600 Euro Geldstrafe, weil der 23-Jährige bereits mehrfach ohne Fahrerlaubnis erwischt worden war. In einem Fall hatte er den Führerschein seines Zwillingsbruders bei einer Kontrolle vorgezeigt.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 2. Juli 2024.