Ungestört, allen Blicken entzogen, lebt es sich derzeit auf den Bänken im hinteren Winkel der Grünanlage an der Hallenbad-Kreuzung. Wie eine Sichtschutzwand reihen sich davor quer über die Rasenfläche gleich fünf Riesenplakate von politischen Parteien zur Europawahl. Diesen großformatigen sogenannten „Wesselmännern“ folgen immer mehr kleinere Werbetafeln im Stadtbild. Sechs Wochen vor der Wahl bis eine Woche nach der Wahl dürfen sie alle aufgestellt bleiben, teilt Stadt-Pressesprecher Ingo Rous auf Anfrage mit. Auch ansonsten dürfen die Parteien nicht so vorgehen, wie sie wollen. Es gibt eine ganze Reihe von Regeln.

„Wesselmänner“ nur nach Antrag
Bei den „Wesselmännern“ müssen die Parteien ihre gewünschten Standorte sogar im Vorfeld schriftlich bei der Stadt beantragen. „Eine Genehmigung einzelner Standorte durch die Stadt kann nur erfolgen, wenn diese Eigentümerin der entsprechenden Fläche ist“, sagt Ingo Rous. Die Stadt prüfe lediglich die angefragten Standorte. Wie viele Plakate sie aufstellen wollen, ist jeder Partei selbst überlassen. Eine Höchstgrenze oder eine Proporzregelung gibt es nicht.
„Eine Zuweisung der Standorte erfolgt nicht“, erklärt der Stadtsprecher weiter. Da sich die angefragten Wunschorte zum Teil überschneiden, müssten sich mehrere Parteien diese manchmal teilen: „In der Gestattung zur Nutzung der Fläche wird jedoch durch die Stadt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch andere politische Parteien für die Wahl am gleichen Standort beziehungsweise in deren unmittelbarer Nähe derartige Plakattafeln aufstellen lassen und deshalb unbedingt gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich ist.“
Notfalls Rückgabe am Bauhof
Mit der schriftlichen Genehmigung durch die Stadt sind den Angaben zufolge weitere Auflagen verbunden. „Es ist unbedingt darauf zu achten, dass durch das Aufstellen der Werbetafel keine Behinderung des Straßenverkehrs hervorgerufen wird“, betont Ingo Rous. Deshalb dürfen Plakate nicht in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie an Verkehrszeichen befestigt werden; ausgenommen seien lediglich Schilder, die das Parken regeln. Bei Verkehrsgefährdung würden die Plakate unverzüglich entfernt und müssten dann am Bauhof wieder abgeholt werden.

Auch dürfe die ursprüngliche Nutzung der öffentlichen Fläche nicht behindert oder beeinträchtigt werden, heißt es weiter. Städtische Pflanzbeete und Baumscheiben seien tabu. Für die Befestigung an Bäumen dürften nur Kabelbinder verwendet werden. Es sei unbedingt darauf zu achten, dass diese keinen Schaden nehmen. Dasselbe gilt für das Pflaster von Bürgersteigen, in dessen Fugen keine Eisenstangen eingeschlagen werden dürfen. Ein Bemalen ist ebenfalls nicht erlaubt.
Laternen: Stadtwerke fragen
Bei der Nutzung von Laternen müsse zuvor eine Genehmigung der Stadtwerke Schwerte eingeholt werden, erklärt der Rathaussprecher. Sei dies nicht ordnungsgemäß erfolgt, kann es teuer werden: Die Stadtwerke würden die Plakate in solchen Fällen kostenpflichtig entfernen.
Ausnahme von Exklusivrechten
Eigentlich hat die Firma Imoled vertraglich exklusive Rechte, auf städtischen Grundstücken Werbeträger aufzustellen. Die Wahlwerbungen sei aber von diesen Exklusivrechten ausgenommen, so Ingo Rous. Deshalb könnten die Parteien Großflächenplakate innerhalb des Stadtgebiets aufstellen.