Mit einem E-Scooter soll ein 25-Jähriger am 8. September vergangenen Jahres in Schwerte unterwegs gewesen sein. An einer Ampel an der Beckestraße soll er das rote Licht einer Ampel ignoriert haben und einfach weiter gefahren sein. Zwei, sich zufällig in der Nähe befindlichen Polizisten beobachteten das Ganze und hielten den Mann an.
Bei der anschließenden Kontrolle soll herausgekommen sein, dass die Farbe des Kennzeichens am E-Scooter aus einem anderen Jahr stammte. Damit wäre das Gefährt nicht haftpflichtversichert gewesen. Das stellt eine Straftat dar. Und so sollte sich der 25-Jährige nun im Amtsgericht Schwerte der Strafrichterin wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellen.
Angeklagter erscheint nicht vor Gericht
Doch der Angeklagte erschien nicht. Eine Entschuldigung für das Fernbleiben lag dem Gericht nicht vor. Hatte der Schwerter möglicherweise darauf spekuliert, auf diesem Wege um eine Strafe herumzukommen, hat er sich geirrt. Die Richterin erließ einen Strafbefehl.
Wegen sieben Vorstrafen, oft einschlägiger Art, hielt sie 1.200 Euro für angemessen. Der 25-Jährige hat nun zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen, oder die Entscheidung zu akzeptieren.
Erste Entwürfe für TFG-Neubau: Neues Gebäude könnte 2028 fertig sein - so soll es aussehen
Neubau an der Bergischen Straße in Schwerte: Eigentumswohnungen sind noch zu haben
Nicht alle bekommen ihre Wunsch-Schule: Beliebte Schulen in Schwerte müssen Kinder ablehnen