0,7 Gramm Amphetamin lagerte der junge Mann (27) Mitte April in seinem Zimmer im „Wohnhaus am Steinbach“. Der verbotene Vorrat wurde entdeckt und das bedeutete für ihn nicht nur, dass er die Einrichtung verlassen musste. Auch handelte er sich ein Verfahren wegen unerlaubten Drogenbesitzes ein.
Er habe ADHS und erhalte derzeit kein Ritalin. Deshalb habe er sich Amphetamin beschafft, rechtfertigte sich der 27-Jährige jetzt in seinem Prozess vor dem Amtsgericht Schwerte. Dann rutschte ihm zudem heraus: „Es war Feiertag. Ich wollte feiern.“ Und, fast triumphierend, kündigte er an, dass er auf der Warteliste für eine Einrichtung im Umfeld Schwertes stehe, in der konsumiert werden dürfe.
„Kein Freifahrtschein“
Angesicht der psychischen Erkrankung und eines entsprechenden Gutachtens war davon auszugehen, dass der 27-Jährige mit bewegter Vergangenheit schuldunfähig war. Daher musste er freigesprochen werden.
Allerdings fand die Richterin deutliche Worte: „Auch wenn Sie schuldunfähig sind, das ist kein Freifahrtschein.“ Wenn er so weitermache, wäre es dann zwar nicht das Gefängnis, aber die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Sie riet ihm eindringlich, nicht draußen herumzulaufen und Straftaten zu begehen. Er entschuldigte sich für „diesen Vorfall“ und beteuerte: „Ich habe mich gebessert. Wird nie wieder vorkommen.“
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