Aufgrund von Marihuanageruchs an der Straße Westhellweg in Schwerte rufen Anwohner am 20. Juli vergangenen Jahres die Polizei. Die Beamten rücken an und stellen 62 Ecstasy-Tabletten bei einem 20-Jährigen sicher.
Er wird wegen Handels mit Betäubungsmitteln angeklagt. Im Amtsgericht Schwerte übernimmt sein Verteidiger zunächst das Reden: „Ja, es ist sein Zeug gewesen.“ Ab und zu habe sein Mandant auch etwas verkauft, um seinen Eigenkonsum zu finanzieren: „Er hat sich da keine Gedanken gemacht, wie konsequenzenreich das ist.“
„Geht etwas schief, müssen Sie damit leben“
Die Richterin weist den Angeklagten auf die gesundheitlichen Auswirkungen der Droge hin. Und: „Sich selber das anzutun, ist das eine. Aber wenn man es auch noch weitergibt und es geht etwas schief, müssen Sie damit leben.“
Der 20-Jährige erklärt, inzwischen „nur noch“ zu kiffen. Andere Drogen konsumiere er nicht mehr. Einmal ist der Schwerter bereits strafrechtlich aufgefallen – wegen Diebstahls. Am Ende spricht ihn die Vorsitzende nach Jugendstrafrecht des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln für schuldig und erlegt ihm 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit auf. Leistet der Angeklagte diese nicht ab, droht ihm ein vierwöchiger Beugearrest.