Im Februar 2023 wurde ein 20 Jahre alter Schwerter wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Jugendhaftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe zu Bewährung aus. Als Auflage gab es 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Davon, erneut straffällig zu werden, hat das den jungen Mann aber offenbar nicht abgebracht. Denn nur vier Monate später, am 26. Juni 2023, soll der Schwerter erneut zum Dieb geworden sein. In der Rossmann-Filiale am Bahnhof in Hamm soll der 20-Jährige Wattestäbchen, einen Nagelknipser und einen Kamm im Gesamtwert von 10,65 Euro gestohlen haben.
Verhandlung am Amtsgericht
Der Ladendetektiv soll den Schwerter dabei beobachtet haben, wie er die Waren in die Tasche gesteckt und den Kassenbereich ohne zu zahlen passiert habe. Der 20-Jährige sollte sich daraufhin als Heranwachsender vor der Jugendrichterin im Amtsgericht Schwerte verantworten. Doch der Angeklagte erschien nicht.
Daraufhin erließ das Gericht einen Strafbefehl von vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Akzeptiert der Schwerter diesen, muss er in nächster Zeit straffrei bleiben, mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten, wenn er nicht ins Gefängnis will.