Im Sommer 2024 saß ein 42-Jähriger im Amtsgericht Schwerte wegen Diebstahls auf der Anklagebank. Er erklärte, wegen einer Mutprobe geklaut zu haben. Sein Stiefsohn (17) habe ihn provoziert, indem er behauptet habe, der 42-Jährige hätte nicht den Mut, etwas zu stehlen. Das Gericht glaubte dem Angeklagten und stellte sein Verfahren ein (wir berichteten).
Jetzt gab es ein Wiedersehen mit dem 42-Jährigen. Erneut war er wegen Diebstahls angeklagt. Er gab ohne Umschweife zu, am 17. Oktober 2024 bei Kaufland an der Straße Am Dohrbaum in Schwerte viel Kinderschokolade, Leberwurst, Energydrinks, Käse und Gummibärchen für insgesamt 46,31 Euro in seinem Rucksack versteckt zu haben.
„Ich habe die Sachen gesehen und wollte sie haben, ohne sie zu bezahlen“, erklärte der Schwerter. Das Verfahren im Sommer war auch deshalb eingestellt worden, weil das Gericht die Hoffnung hatte, der Angeklagte nähme gesetzliche Betreuung in Anspruch, um sein Leben besser in den Griff zu bekommen.
Doch der 42-Jährige lehnte das ab: „Ich hatte Panik, weil ich nicht wusste, was auf mich zukommt.“ Der Schwerter hat bereits fünf Vorstrafen wegen Diebstahls im Register stehen. Zudem steht er unter zweifacher, laufender Bewährung.
Für eine weitere Bewährung ist kaum Raum. Dennoch plädierte der Verteidiger dafür. Sein Mandant stehe offenbar unter dem Einfluss seiner Ex-Frau und deren Sohn. Deshalb sei es zum Diebstahl mit der Mutprobe gekommen.
Auch stecke die Ex wohl hinter der Ablehnung der Betreuung. „Wir sehen hier einen Mann, der im Knast zerbrechen würde.“ Scheinbar hatte der Anwalt mit seiner Vermutung ins Schwarze getroffen, denn der Schwerter kämpfte plötzlich mit den Tränen.
Die Richterin sprach sich für eine letzte Chance für den Mann aus. Sie verhängte sechs Monate Freiheitsstrafe, setzte diese aber zur Bewährung aus. Der Angeklagte sollte nun tunlichst mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten und 150 Sozialstunden ableisten.
Macht er das nicht, drohen ihm mit den bereits laufenden Bewährungen insgesamt 17 Monate hinter Gittern. „Ich habe kein gutes Gefühl, Sie ins Gefängnis zu stecken. Aber das ist das Ende der Fahnenstange. Eine vierte Bewährung gibt es nicht. Beim nächsten Mal geht es hier ganz schnell. Dann gehen Sie ins Gefängnis - für Kinderschokolade. Das kann doch nicht wahr sein. Sie müssen sich helfen lassen. Irgendwas geht da ganz gewaltig schief, auch mit ihrer Ex-Frau“, wurde die Richterin am Schluss deutlich.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien erstmals am 14. April 2025.