Das Ende der kostenlosen Bürgertests ist da. Wer muss jetzt zahlen - und was kostet ein Coronatest eigentlich?

© Stevica Mrdja

Coronatests: Wer muss ab dem 11. Oktober bezahlen - und wieviel?

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Zum 11. Oktober schließen viele Testzentren - auch in Schwerte. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf man jetzt achten sollte. Denn die Tests werden für viele kostenpflichtig.

Schwerte

, 09.10.2021, 15:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Da sich mittlerweile fast alle Menschen in Deutschland impfen lassen können, werden die Kosten für Coronatests nicht länger vom Staat getragen. Das kostenlose Testangebot endet am 11. Oktober 2021. Darüber informiert auch die Verbraucherzentrale NRW.

Menschen ohne coronaspezifische Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest.

Wer kann weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen?

Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:

  • Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)
  • Personen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.

Übergangsfrist für Minderjährige und Schwangere

Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

Welche Nachweise muss man für einen kostenlosen Test vorlegen?

Wer nach dem 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Ist der Preis für die Tests vorgegeben?

Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise zwischen 18 und 40 Euro. Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen. Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein.

Was kostet ein Test in Schwerte?

In Schwerte haben aktuell noch zwei Testzentren geöffnet: An der Bahnhofstraße und in Westhofen an der Ostentor-Apotheke. Die Tests kosten dort 14 Euro (Bahnhofstraße) bzw. um die 15 Euro (Ostentor-Apotheke). „Damit sind wir in Schwerte grundsätzlich günstig“, sagt Simone Höltke von der Verbraucherzentrale Schwerte. Es gebe Städte, in denen die Preise deutlich höher lägen.

Wer für die Ruhrstadt noch weitere Infos in Sachen Schnelltests benötigt, kann sich in der Verbraucherzentrale unter Tel. (02304) 94 22 60 bei Hannah Pick melden.